Interne Anwendungshinweise zum IFG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen hausi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
9. Mai 2019 21:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundliche…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
10. Mai 2019 06:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass es im BMG keine aktuellen hausinternen An…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
10. Mai 2019 14:21
Status
Warte auf Antwort
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5,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass es im BMG keine aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt. Grund ist, dass die Anträge zentral bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn die Anträge zentral bearbeitet werden, wieso werden sie dann unterschiedlich be…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
10. Mai 2019 14:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wenn die Anträge zentral bearbeitet werden, wieso werden sie dann unterschiedlich behandelt? Antragsteller/in Nicht jeder IFG-Antrag erhält überhaupte eine Nachricht über Eingang bei Ihnen im Ministerium. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 139248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in da ein Rechtsanspruch auf die Versendung einer Eingangsbestätigung nicht besteht, is…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
10. Mai 2019 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in da ein Rechtsanspruch auf die Versendung einer Eingangsbestätigung nicht besteht, ist der Versand einer solchen in der Vergangenheit mangels ausreichender Personalkapazitäten teilweise unterblieben. Seit dem 8. April 2019 sollte allerdings jeder Antragsteller, der eine Eingangsbestätigung erbeten hat, auch eine erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht aber ein Rechtsanspruch auf Begründung der Fristüberschreitung. Und somit…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#139248]
Datum
10. Mai 2019 15:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es besteht aber ein Rechtsanspruch auf Begründung der Fristüberschreitung. Und somit spätestens einen Monat nach Eingang eine indirekte Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 139248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Antragsteller/in- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/