Interne Anwendungshinweise zum IFG
- Anfrage an:
- Bundesnetzagentur
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Korrespondenz
-
Frist – 26.11.2019
- 23. Okt 2019
- 30. Okt
- 05. Nov
- 12. Nov
- 26. Nov 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Interne Anwendungshinweise zum IFG [#169096]
- Datum
- 23. Oktober 2019 06:16
- An
- Bundesnetzagentur
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller/in >>
Schreiben Sie einen öffentlichen Kommentar
Um einen Kommentar zu schreiben, loggen Sie sich bitte ein.
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- Ihr IFG-Antrag vom 23.10.2019
- Datum
- 29. Oktober 2019 15:02
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihr Antrag auf Informationszugang ist hier eingegangen und befindet sich unter dem Aktenzeichen "Z21f IFG 004" in Bearbeitung. Wir werden innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Antworten.
Mit freundlichem Gruß

Unterstützen Sie unsere Arbeit!
Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung!
- Von
- Bundesnetzagentur
- Betreff
- AW: Interne Anwendungshinweise zum IFG [#169096]
- Datum
- 26. November 2019 08:58
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Anhänge
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit gebe ich Ihrem Antrag auf Informationszugang statt und übersende Ihnen das Dokument "Hinweise zur Bearbeitung von Informationszugangsansprüchen nach dem IFG" im aktuellen Bearbeitungsstand.
Mit freundlichem Gruß