Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Mai 2018
  • Frist
    19. Juni 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktu…
An Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr Details
Von
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Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29866]
Datum
16. Mai 2018 23:08
An
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG), sofern vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage gemäß ThürIFG vom 16. Mai 2018, die ich wie folgt be…
Von
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und ThuerIFG [#29866
Datum
31. Mai 2018 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage gemäß ThürIFG vom 16. Mai 2018, die ich wie folgt beantworte: Das Straßenbauamt Mittelthüringen selbst hat keine hausinternen Anwendungshinweise zum ThürIFG erlassen. Die im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 30/2010 veröffentlichten Allgemeinen Anwendungshinweise zum ThürIFG werden im Straßenbauamt Mittelthüringen umgesetzt. Das IFG bezieht sich allein auf amtliche Informationen öffentlicher Stellen des Bundes, so dass der Erlass von Anwendungshinweisen durch das Straßenbauamt Mittelthüringen hier nicht in Betracht kommt. Diese Auskunft wird gem. § 10 Abs. 1 S. 3 ThürIFG verwaltungskostenfrei erteilt. Mit freundlichen Grüßen