Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bzw. dem RLP LIFG und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen hau…
An Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein Details
Von
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Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#167035]
Datum
21. September 2019 22:32
An
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bzw. dem RLP LIFG und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
StV LU: Ihre Anfrage vom 21.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in gerne schicke ich Ihnen unsere interne Regelung …
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
StV LU: Ihre Anfrage vom 21.09.2019
Datum
7. Oktober 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne schicke ich Ihnen unsere interne Regelung zum Landestransparenzgesetz (LTranspG). Das LIFG wurde durch das LTranspG abgelöst. Zum Verbraucherinformationsgesetz muss ich selbst intern nachfragen, da liegt mir nichts vor. Ich kümmere mich darum und melde mich umgehend, wenn ich entsprechende Informationen habe. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
StV LU: Ihre Anfrage vom 21.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in gerne schicke ich Ihnen unsere interne Regelung …
Von
Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Betreff
StV LU: Ihre Anfrage vom 21.09.2019
Datum
7. Oktober 2019 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
151,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne schicke ich Ihnen unsere interne Regelung zum Landestransparenzgesetz (LTranspG). Das LIFG wurde durch das LTranspG abgelöst. Zum Verbraucherinformationsgesetz muss ich selbst intern nachfragen, da liegt mir nichts vor. Ich kümmere mich darum und melde mich umgehend, wenn ich entsprechende Informationen habe. Mit freundlichen Grüßen