Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG

Anfrage an: Stadt Mannheim

Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bzw. dem BW LIFG und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. September 2019
  • Frist
    7. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    5,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen hau…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#166071]
Datum
7. September 2019 14:22
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuellen hausinternen Anwendungshinweise zum Umgang mit Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), bzw. dem BW LIFG und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir als dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit …
Von
Stadt Mannheim
Betreff
WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#166071]
Datum
20. September 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir als dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Stadt Mannheim zur zuständigen Erledigung übermittelt worden. Bereits in diesem Verfahrensstadium dürfen wir ohne inhaltliche Prüfung Ihres Antrages folgende Mitteilung machen, da Sie ausdrücklich um eine solche Mitteilung gebeten haben: Die Stadt Mannheim wird gemäß § 10 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Gebühren für eine etwaige Erteilung der gewünschten Auskunft erheben. Die durchschnittliche Gebühr für eine Auskunft beträgt nach dem Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung der Stadt Mannheim 40,00 Euro (bei einer Rahmengebühr von 5,00 Euro bis 75,00 Euro). Da der Aufwand für Ihr Auskunftsbegehren aus Sicht des jetzigen Verfahrensstadiums gering sein dürfte, wird die zu erhebende Gebühr voraussichtlich bei 5,00 Euro liegen. Wir möchten Sie folglich bitten mitzuteilen, ob Sie weiterhin an Ihrem Begehren festhalten möchten. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in während ich die Gebühr für unverhältnismäßig halte – das Dokument liegt immerhin sic…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#166071]
Datum
21. September 2019 22:28
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in während ich die Gebühr für unverhältnismäßig halte – das Dokument liegt immerhin sicherlich digital vor und muss lediglich per E-Mail verschickt werden – erkläre ich mich mit der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5,00€ einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir die "Besondere Geschäftsanweisung Informationsfrei…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#166071]
Datum
25. September 2019 08:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersenden wir die "Besondere Geschäftsanweisung Informationsfreiheit" als pdf-Dokument. Weitergehende interne Anwendungshinweise (oder vergleichbare Dokumente) liegen bei der Stadt Mannheim nicht vor. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Dokuments. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Anwendungshinweise zum IFG und VIG [#166071]
Datum
25. September 2019 18:27
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung des Dokuments. Meine Anfrage ist damit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mannheim
Festsetzung Verwaltungsgebühr Auskunftserteilung
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
Festsetzung Verwaltungsgebühr Auskunftserteilung
Datum
9. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente