Interne Dokumente des BAMF bezüglich Libyen

Ich fordere Einsicht in alle internen BAMF-Dokumente zu Libyen, die von den BAMF Entscheider*innen bei ihrer Entscheidungsfindung verwendet wurden. Insbesondere bitte ich um Einsicht in interne BAMF-Dokumente zum Sprachgebrauch und zu kulturellen Normen in Libyen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich fordere Einsi…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente des BAMF bezüglich Libyen [#252507]
Datum
1. Juli 2022 22:54
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich fordere Einsicht in alle internen BAMF-Dokumente zu Libyen, die von den BAMF Entscheider*innen bei ihrer Entscheidungsfindung verwendet wurden. Insbesondere bitte ich um Einsicht in interne BAMF-Dokumente zum Sprachgebrauch und zu kulturellen Normen in Libyen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252507/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informati…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Interne Dokumente des BAMF bezüglich Libyen [#252507]
Datum
11. Juli 2022 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.07.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1039 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 01.08.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kan…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Interne Dokumente des BAMF bezüglich Libyen [#252507]
Datum
18. Juli 2022 15:19
Status
3,9 MB
3,0 MB
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kann ich Ihnen mitteilen, dass der überwiegende Teil der von Ihnen begehrten Herkunftsländerinformationen öffentlich zugänglich ist. Und zwar können Sie unter https://milo.bamf.de kostenfrei die Länderberichte, Gutachten, Anfragebeantwortungen und die deutsche Asylrechtsprechung zu allen Herkunftsländern abrufen. Folglich finden Sie hier auch die von Ihnen erbetenen Herkunftsländerinformationen für das Land Libyen. Nicht enthalten sind lediglich kostenpflichtige und urheberrechtlich geschützte Dokumente, wie z.B. Presseartikel, sowie Dokumente, die mit VS-NfD (Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch) eingestuft sind. In beiden Fällen sind diese jedoch gem. § 6 IFG (urheberrechtlich geschützte Dokumente) sowie § 3 IFG (Dokument mit VS-NfD Einstufung) ohnehin vom Informationszugang ausgeschlossen. Nicht in MILo vorhanden sind zudem die internen Dienstanweisungen (DA-Asyl sowie DA-AVS). Diese habe ich Ihnen als Anlage der E-Mail beigefügt. Da Sie in MILo – bis auf die genannten Ausnahmen – die für die Entscheidungen des Bundesamtes maßgeblichen Herkunftsländerinformationen zur Bewertung von Asylanträgen von Menschen aus Libyen abrufen können, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage somit erledigt hat. Wenn Sie eine formelle Verbescheidung Ihres IFG-Antrags wünschen, bitte ich um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen