Interne Dokumente zum Klimakabinett

Alle internen Dokumente des Ministeriums zum sogenannten Klimakabinett.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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OC. GJ.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle intern…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Interne Dokumente zum Klimakabinett [#173478]
Datum
6. Januar 2020 16:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle internen Dokumente des Ministeriums zum sogenannten Klimakabinett.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 173478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173478
Mit freundlichen Grüßen OC. GJ.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Pseudonyme Anfragen erfüllen jedoch nicht die gesetz…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Interne Dokumente zum Klimakabinett [#173478]
Datum
9. Januar 2020 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Pseudonyme Anfragen erfüllen jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Antragstellung. Für einen voraussichtlich ablehnenden Bescheid wäre zudem zusätzlich zum Namen (kein Pseudonym) Ihre Postanschrift notwendig. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen kann. Sollten Sie eine Bearbeitung wünschen, übersenden Sie bitte Ihren Klarnamen mit zustellungsfähiger Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
OC. GJ.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte hiermit um das Zitieren der Gesetzgebung in Frage. Mit freundlichen Grüß…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
OC. GJ.
Betreff
AW: Interne Dokumente zum Klimakabinett [#173478]
Datum
9. Januar 2020 14:10
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte hiermit um das Zitieren der Gesetzgebung in Frage. Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anfragenr: 173478 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
OC. GJ.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
OC. GJ.
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Dokumente zum Klimakabinett“ [#173478] [#173478]
Datum
10. Januar 2020 13:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/173478 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Ministerium mir die Anfrage nur beantworten will, wenn ich nicht unter einem Pseudonym anfrage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen OC. GJ. Anhänge: - 173478.pdf Anfragenr: 173478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173478
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beantragen einen Bescheid in einem förmlichen Verfahren. Ein Bescheid nach dem…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Interne Dokumente zum Klimakabinett [#173478]
Datum
13. Januar 2020 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie beantragen einen Bescheid in einem förmlichen Verfahren. Ein Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (oder auch nach dem Umweltinformationsgesetz) ist ein Verwaltungsakt, der nach § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) demjenigen Beteiligten bekannt zu geben ist, für den er bestimmt ist. Daher wird eine konkret identifizierbare Person als Empfänger benötigt. Pseudonyme oder anonyme Anträge sind nicht statthaft. Gerade bei vollständig oder teilweise ablehnenden Verwaltungsakten ist etwa ein Widerspruchsbescheid förmlich (postalisch) zuzustellen; ein etwaiges Gerichtsverfahren ist ebenfalls nicht anonym führbar. Daher ist es hier erforderlich, einen Namen mit zustellungsfähiger Anschrift des Antragstellers zu haben. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten, etwa einen Rechtsanwalt, benennen. Bereits in der Begründung zum Gesetzentwurf des IFG aus dem Jahre 2004 (BT-Drs. 15/4493) zu § 7 Absatz 1 (Seite 14) wurde dementsprechend klargestellt: „Obwohl Schriftform nicht allgemein nötig ist, muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können.“ Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0347
Datum
20. Januar 2020 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-724/002 II#0347 Sehr geehrter OC.GJ., anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen