Interne Dokumente zur Beantwortung von Bürgerfragen

sämtliche interne Kommunikation, internen Handlungsanweisungen, sowie Dokumente zur Beantwortung der Bürgeranfragen über Abgeordnetenwatch (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten)

Ergebnis der Anfrage

Der Drogenbeauftragten der Bundesregierung liegen weder Dokumente, Handlungsanweisungen noch interne Kommunikation zur Beantwortung von Bürgerfragen über Abgeordnetenwatch.de vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche interne K…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zur Beantwortung von Bürgerfragen [#192473]
Datum
11. Juli 2020 14:27
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche interne Kommunikation, internen Handlungsanweisungen, sowie Dokumente zur Beantwortung der Bürgeranfragen über Abgeordnetenwatch (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniela-ludwig/fragen-antworten)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192473 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192473/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Interne Dokumente zur Beantwortung von Bürgerfragen [#192473]
Datum
14. Juli 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Im Aktenbestand der Beauftragten d…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
AW: Interne Dokumente zur Beantwortung von Bürgerfragen [#192473]
Datum
15. Juli 2020 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Im Aktenbestand der Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen sind keine Dokumente der von Ihnen nachgefragten Informationen zur Handhabung von Anfragen über Abgeordnetenwatch.de vorhanden. Es ist uns auch nicht bekannt, dass eine derartige Handlungsanweisung an anderer Stelle existieren würde. Mit freundlichen Grüßen