Interne Einschätzungen und Gutachten von Öl-Pellets

Interne Einschätzungen, Notizen, Gutachten und ähnliches, welche Öl-Pellets, insbesondere solche von BP bzw. der Ruhr Oel-Raffinerie, oder deren Einstufung als Produkt betreffen.

Ich nehme Bezug auf die Berichterstattung von Monitor und Westpol:
https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bp-104.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/petrolkoks-shell-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Einschätzungen und Gutachten von Öl-Pellets [#173506]
Datum
6. Januar 2020 21:31
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Einschätzungen, Notizen, Gutachten und ähnliches, welche Öl-Pellets, insbesondere solche von BP bzw. der Ruhr Oel-Raffinerie, oder deren Einstufung als Produkt betreffen. Ich nehme Bezug auf die Berichterstattung von Monitor und Westpol: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/bp-104.html https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/petrolkoks-shell-100.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173506 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Ihre Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 6. und 7.1.2020 an die Bezirksregierung Münster bzgl. In…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 6. und 7.1.2020 an die Bezirksregierung Münster bzgl. Interner Einschätzungen und Gutachten von Öl-Pellets [#173506] sowie der Kommunikation mit BP/Ruhr Oel-Raffinerie zu Öl-Pellets [#173507]
Datum
13. Januar 2020 13:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihrer oben genannten Antragen. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die Angelegenheit in meinem Hause unter dem Aktenzeichen 50.14-001/2020.0001 bearbeitet wird. [NRW_Wappen_CMYK] [neu-22-150x150] Mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Münster
Ihre Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 6. und 7.1.2020 an die Bezirksregierung Münster bzgl. In…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Ihre Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 6. und 7.1.2020 an die Bezirksregierung Münster bzgl. Interner Einschätzungen und Gutachten von Öl-Pellets [#173506] sowie der Kommunikation mit BP/Ruhr Oel-Raffinerie zu Öl-Pellets [#173507]
Datum
13. Januar 2020 13:32
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigte ich den Eingang Ihrer oben genannten Antragen. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die Angelegenheit in meinem Hause unter dem Aktenzeichen 50.14-001/2020.0001 bearbeitet wird. [NRW_Wappen_CMYK] [neu-22-150x150] Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksregierung Münster
Durchführung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) Ihr Anträge vom 06. und 07.01.2020 an die Bezirksregierung Münst…
Von
Bezirksregierung Münster
Via
Briefpost
Betreff
Durchführung des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
Datum
30. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Anträge vom 06. und 07.01.2020 an die Bezirksregierung Münster bzgl. Interner Einschätzungen und Gutachten von Öl-Pellets sowie der Kommunikation mit BP/Ruhr Oel-Raffinerie zu Öl-Pellets Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren vorgenannten Antrag auf Umweltinformationen nach dem UIG ergeht folgender Bescheid 1. Die von lhnen begehrten Umweltinformationen werden Ihnen durch Auskunftserteilung zugänglich gemacht. 2. Für die Übermittlung der Informationen wird keine Gebühr festgesetzt. (Sachverhalt, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im PDF)