Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld

alle derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen - Arbeitshilfen

- Leitfäden

der Universität Bielefeld in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form - sowie:

Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen

- internen Geschäftsanweisungen

- Dienstanweisungen - Arbeitshilfen

- Leitfäden der Universität Bielefeld

in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form.

Diese Anfrage richtet sich speziell auf die Bereiche Rektorat, zentrale Verwaltung, die Dezernate, Hochschulrat, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen, weitere wissenschaftliche Einrichtungen, zentrale Betriebseinheiten sowie die Serviceeinrichtungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2016
  • Frist
    5. April 2016
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Universität Bielefeld Details
Von
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Betreff
Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
2. März 2016 23:51
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Universität Bielefeld in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form - sowie: Eine Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen - internen Geschäftsanweisungen - Dienstanweisungen - Arbeitshilfen - Leitfäden der Universität Bielefeld in elektronischer - ersatzweise in gedruckter- Form. Diese Anfrage richtet sich speziell auf die Bereiche Rektorat, zentrale Verwaltung, die Dezernate, Hochschulrat, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen, weitere wissenschaftliche Einrichtungen, zentrale Betriebseinheiten sowie die Serviceeinrichtungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Bielefeld
Sehr geehrter Antragsteller,   auf Ihre o.g. IFG-Anfrage vom 3.3.2016 teile ich Ihnen folgendes mit:   Die Zus…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
18. April 2016 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller,   auf Ihre o.g. IFG-Anfrage vom 3.3.2016 teile ich Ihnen folgendes mit:   Die Zusammenstellung aller derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen-Arbeitshilfen und Leitfäden bezogen auf das Rektorat, die zentrale Verwaltung, die Dezernate, den Hochschulrat, zentrale wissenschaftliche Einrichtungen, zentrale Betriebseinheiten sowie die Serviceeinrichtungen bringt einen erheblichen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand mit sich, so dass Gebühren gemäß § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW anfallen.   Die Gebühren werden sich auf 450,00 Euro belaufen. Vor diesem Hintergrund bitte ich im Mitteilung, ob an dem Auskunftsersuchen festgehalten wird. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass für den Gebührenbescheid eine ladungsfähige Anschrift benötigt wird.   Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte geben Sie mir Auskunft darüber, welche Daten Sie kostenfrei, so dass keine G…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
19. April 2016 00:30
An
Universität Bielefeld
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte geben Sie mir Auskunft darüber, welche Daten Sie kostenfrei, so dass keine Gebühren gemäß § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW anfallen, nennen können. Im Rahmen des eingeschränkten Auskunftsersuchen bitte ich um einen schriftlichen Bescheid innerhalb dieses Portals. Die Frist zur Auskunft endet am 19.05.2016. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Bielefeld
Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 5 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
RE: Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
21. April 2016 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 5 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Insofern ist es nicht Aufgabe einer Behörde, Ihnen mitzuteilen, welche Informationen Ihnen gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Informationen wie Geschäftsordnungen des Senats oder des Hochschulrats, Rundschreiben einzelner Dezernate, Ordnungen zentraler wissenschaftlicher Einrichtungen oder Betriebseinheiten sind darüber über die Homepage der Uni Bielefeld zugänglich. Hinsichtlich allgemein zugänglicher Informationen besteht gemäß § 5 IFG kein Auskunftsanspruch. Vor diesem Hintergrund mögen Sie Ihren Antrag bitte konkretisieren, so dass Ihnen dann auch eine Auskunft hinsichtlich anfallender Gebühren gegeben werden kann. Die Auskunft zu diesen Fragen wird gern über das Portal gegeben. Ein Gebührenbescheid muss demgegenüber an eine ladungsfähige Anschrift zugestellt werden und vollstreckbar sein, so dass die Angabe der Adresse notwendig ist. Sie können sich diesbezüglich gern mit Landesbeauftragten für den Datenschutz in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisunge…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
3. April 2019 22:03
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld“ vom 02.03.2016 (#15882) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1094 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Bielefeld
Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 5 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
26. April 2019 08:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, gemäß § 5 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Insoweit wird auf die Ausführungen vom 21.04.2016 verwiesen und um eine Konkretisierung Ihres Antrags gebeten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen,…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld [#15882]
Datum
30. Juli 2020 03:16
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen der Universität Bielefeld“ vom 02.03.2016 (#15882) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1578 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die Anfrage wird dahingehend präzisiert, so dass sie sich nur noch auf die Rektorat bezieht. Teilen Sie mit, ob dies weiterhin digital und ohne Gebührenbescheid innerhalb dieses Portals verschickt werden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/15882/