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Interne Kommunikation BGZ - IFG-Anfrage 19. Mai

- die vollständige interne Kommunikation der BGZ zu meiner IFG-Anfrage vom 19. Mai, mit der ich u.a. die Herausgabe von "Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“ des Standorts Würgassen beantragt habe.

- in elektronischer Form

Dieser Antrag ist an das BMU gerichtet, weil IFG-Anträge zuständigkeitshalber entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG an das BMU zu richten sind:

"Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient"

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vollständige …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation BGZ - IFG-Anfrage 19. Mai [#193108]
Datum
20. Juli 2020 10:06
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vollständige interne Kommunikation der BGZ zu meiner IFG-Anfrage vom 19. Mai, mit der ich u.a. die Herausgabe von "Gutachten/Berechnungen o.ä. zu „ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen“ des Standorts Würgassen beantragt habe. - in elektronischer Form Dieser Antrag ist an das BMU gerichtet, weil IFG-Anträge zuständigkeitshalber entsprechend § 7 Abs. 1 Satz 2 IFG an das BMU zu richten sind: "Im Fall des § 1 Abs. 1 Satz 3 ist der Antrag an die Behörde zu richten, die sich der natürlichen oder juristischen Person des Privatrechts zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193108/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Juli | Interne Kommunikation der BGZ zu Ihrer Anfrage vom 19. Mai | Erste orientierende r…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 20. Juli | Interne Kommunikation der BGZ zu Ihrer Anfrage vom 19. Mai | Erste orientierende radiologische Ausbreitungsrechnungen zum Standort Würgassen
Datum
21. August 2020 11:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage vom 20. Juli 2020. Leider ist es mir nicht möglich, sie innerhalb der vorgesehenen Soll-Frist von einem Monat zu beantworten (Gründe: Urlaubszeit und erhöhtes Aufkommen an Anfragen bei S III 3). Ich bitte Sie daher, sich noch ein wenig zu gedulden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre UIG-Anfrage vom 20. Juli (an die BGZ gestellte UIG-Anfrage, BGZ-interne Kommunikation dazu) Sehr geehrteAntra…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre UIG-Anfrage vom 20. Juli (an die BGZ gestellte UIG-Anfrage, BGZ-interne Kommunikation dazu)
Datum
18. September 2020 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Juli 2020 [fragdenstaat.de #193108], mit der Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) folgende Informationen in elektronischer Form erbeten: die vollständige interne Kommunikation der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zu Ihrer Anfrage vom 19. Mai [fragdenstaat.de #187051], mit der Sie u. a. die Herausgabe von Gutachten/Berechnungen o. Ä. zu ersten orientierenden radiologischen Ausbreitungsberechnungen für das am Standort Würgassen geplante Logistikzentrum Konrad beantragt haben. Ich behandele Ihren Antrag auf Zugang zu der vorgenannten Information nach §§ 3 ff. UIG, da Sie sich auf Umweltinformationen beziehen. Die Regelungen des UIG gehen als spezielleres Gesetz den allgemeinen Bestimmungen des IFG vor, vgl. § 1 Absatz 3 IFG. Die BGZ hat Ihren Antrag vom 19. Mai nach dem UIG beschieden, da es sich bei den genannten Gutachten/Berechnungen um Umweltinformationen handelt. Auch bei den von Ihnen gewünschten Informationen - der darauf bezogenen internen Kommunikation der BGZ zur Antragsbearbeitung - handelt es sich aufgrund des Sachzusammenhangs um Umweltinformationen. Diese Umweltinformationen sind im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Daher habe ich Ihren Antrag gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die BGZ weitergeleitet. Sie werden von dieser eine Bestätigung erhalten, dass Ihr Antrag dort bearbeitet wird, können sich aber jederzeit auch selbst dorthin wenden. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 20. Juli (an die BGZ gestellte UIG-Anfrage, BGZ-interne Kommunikation dazu) [#193108] Seh…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage vom 20. Juli (an die BGZ gestellte UIG-Anfrage, BGZ-interne Kommunikation dazu) [#193108]
Datum
18. September 2020 14:22
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Zwar ist eine Umweltinformation angefragt worden bei der BGZ (die Berechnungen). Jedoch frage ich mit dieser Anfrage nach der internen amtlichen Kommunikation zu dieser UIG-Anfrage. Diese ist keine Umweltinformation. Somit ist diese Anfrage eine IFG Anfrage. Das BMU ist hierfür als Aufsichtsbehörde der BGZ zuständig. Das ist zwar spitzfindig - jedoch beantwortet die BGZ auch nur UIG Anfragen und wird diese IFG Anfrage nicht bearbeiten. Sie muss es auch nicht. Ich bitte wegen Fristablauf um zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193108/

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Antwort auf die E-Mail vom 20.07.2020 an BMU [fragdenstaat.de #193108]; weitergeleitet an BGZ zur weiteren Bearbei…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Interne Kommunikation BGZ - IFG-Anfrage 19. Mai [#193108]
Datum
1. Oktober 2020 09:15
Status
Antwort auf die E-Mail vom 20.07.2020 an BMU [fragdenstaat.de #193108]; weitergeleitet an BGZ zur weiteren Bearbeitung am 18.09.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat uns Ihre E-Mail vom 20. Juli 2020 [fragdenstaat.de #193108], mit der Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) um die Zusendung der vollständigen internen Kommunikation der BGZ zu Ihrer Anfrage vom 19. Mai gebeten haben, gemäß § 4 Abs. 3 UIG weitergeleitet. Unsere durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass über die Ihnen bereits zugänglich gemachten Informationen zu Ihrer Anfrage vom 19. Mai 2020 [#187051] hinaus, keine dokumentierte interne Kommunikation vorhanden ist. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass zu dem angefragten Thema aus Sicht der BGZ auch keine dokumentierten amtlichen Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vorhanden sind. Rechtsschutzbelehrung: Wenn Sie der Auffassung sind, dass die BGZ als informationspflichtige Stelle den Antrag nicht vollständig erfüllt hat, können Sie die Entscheidung der BGZ überprüfen lassen. Hierzu müssen Sie den Anspruch auf nochmalige Prüfung gegenüber BGZ innerhalb eines Monats, nachdem BGZ Ihnen mitgeteilt hat, dass der Anspruch nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann, schriftlich geltend machen. Die BGZ hat Ihnen das Ergebnis der nochmaligen Prüfung innerhalb eines Monats zu übermitteln. Das Überprüfungsverfahren ist keine Voraussetzung für die Erhebung der Klage. Die Klage ist bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu erheben. Hinweise zum Datenschutz: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) wurden bzw. werden zum Zweck der der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Datenschutz sowie über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung der BGZ: http://www.bgz.de/datenschutz/. Mit freundlichen Grüßen