Interne Kommunikation zu angefragter Informationsveranstaltung S21

Sämtliche Dokumente seit dem Januar 2014 bis heute, die mit folgenden Vorgängen zusammenhängen: Anfragen und Einladungen zu Informationsveranstaltungen zum ersten Bauabschnitt der S21. Hierbei sind auch interne Kommunikation und Kommunikation mit der Deutschen Bahn bzw. deren Tochterunternehmen gemeint.

Ergebnis der Anfrage

Wir wurden zur Akteneinsicht in die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingeladen. Dort wurden uns drei ausgedruckte Emails vorgelegt. Sie enthielten eine Anfrage des QM Sparrplatz und eine Ablehnung durch einen Mitarbeiter der Senatsverwaltung. Als Grund wurde angegeben: "aus Sicht der Planung des übergeordneten Straßennetzes gibt es seit der letzten Infoveranstaltung in 2013 keinen neuen Sachstand den Sprengelkiez betreffend zu berichten. Ich möchte Sie daher darüber informieren, dass wir an einer weiteren Bürgerversammlung zum Thema S21 nicht teilnehmen werden. Dies ist letztlich auch der personellen Situation in unserer Verwaltung geschuldet."
In der Antwort des QM heißt es: "Wir möchten Sie bitten uns bezüglich der übergeordneten Straßenplanung auf dem Laufenden zu halten. Vielleicht ist es möglich bei größeren Änderungen zu gegebenem Zeitpunkt eine Informationsveranstaltung durch zu führen."

Eine früher erfolgte Anfrage durch das Abgeordnetenbüro Sprengbüro wurde uns bei der Akteneinsicht nicht vorgelegt. Damals war die Ablehnung durch einen anderen Mitarbeiter der Senatsverwaltung mit folgenden Worten erfolgt: "Nach Klärung bei uns im Hause kann ich Ihnen leider nur mitteilen, dass für eine Beteiligung an dieser Veranstaltung keine Kapazitäten verfügbar sind."

Das Ergebnis ist sehr unbefriedigend. Sowohl ist es für Interessierte nahezu unmöglich, mit vertretbarem Aufwand Informationen zu den Auswirkungen eines Bauprojektes auf einen Kiez zu erhalten. Ebenso scheitern Initiativen zu einer Infoveranstaltung an dem Unvermögen der Senatsverwaltung teilzunehmen. Letztlich bleibt es unklar, ob die Absagen erfolgten, weil die Teilnahme tatsächlich personell nicht möglich war. Oder ob der Planungsstand zu diesem Zeitpunkt nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollten und kritische Nachfragen unerwünscht waren. Ob die Parteizugehörigkeit des Abgeordneten, dessen Büro anfragte, eine Rolle spielte, ist ebenfalls Spekulation.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2016
  • Frist
    24. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
Petra Wille (Sprengbüro)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Petra Wille (Sprengbüro)
Betreff
Interne Kommunikation zu angefragter Informationsveranstaltung S21 [#16480]
Datum
21. April 2016 13:47
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente seit dem Januar 2014 bis heute, die mit folgenden Vorgängen zusammenhängen: Anfragen und Einladungen zu Informationsveranstaltungen zum ersten Bauabschnitt der S21. Hierbei sind auch interne Kommunikation und Kommunikation mit der Deutschen Bahn bzw. deren Tochterunternehmen gemeint.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Petra Wille Sprengbüro <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Petra Wille (Sprengbüro)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!