Interne Kommunikation zu den Presseanfragen vom 6.8, 7.8, 10.8, 12.8

- Sämtliche interne Kommunikation zu meinen Presseanfragen und IFG-Anfragen bezüglich der Ruhestellung der Baugenehmigung für das Clemensheim

=> Insbesondere Mails der Pressestelle untereinander sowie mit anderen Abteilungen
=> Insbesondere auch Kommunikation zur Auskunftsverweigerung
=> Im Zeitraum 6.8-14.8
=> Relevante Mails wurden von folgenden Accounts versandt:

<<E-Mail-Adresse>>
<<E-Mail-Adresse>>
<<E-Mail-Adresse>>

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. August 2020
  • Frist
    16. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation zu den Presseanfragen vom 6.8, 7.8, 10.8, 12.8 [#195268]
Datum
14. August 2020 13:01
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation zu meinen Presseanfragen und IFG-Anfragen bezüglich der Ruhestellung der Baugenehmigung für das Clemensheim => Insbesondere Mails der Pressestelle untereinander sowie mit anderen Abteilungen => Insbesondere auch Kommunikation zur Auskunftsverweigerung => Im Zeitraum 6.8-14.8 => Relevante Mails wurden von folgenden Accounts versandt: <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195268/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Detmold
Antwort IFG-Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittele ich Ihnen den Besc…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Antwort IFG-Anfrage
Datum
24. September 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermittele ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer Anfrage. Der Bescheid geht Ihnen auch auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu den Presseanfragen vom 6.8, 7.8, 10.8, 12.8“ [#195268] [#195268]
Datum
24. September 2020 23:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195268/ Die Ablehnung meines Antrags vom 14.8 zur Zusendung der internen Kommunikation zu meinen Presseanfragen/IFG-Anfragen wird im Sammel-Ablehnungsbescheid nicht begründet und ist auch nicht gerechtfertigt. Die Bezirksregierung schreibt im Ablehnungsbescheid lediglich: "Soweit Sie auf einen Mailverkehr zur „Auskunftsverweigerung" abstellen, kann dieser nicht Gegenstand des hier zu bescheidenden Informationsantrages sein." Für mich ist damit nicht ersichtlich, wieso mein Antrag vom 14.8.2020 unter die Ausschlussgründe des IFG NRW fällt. Insofern wird der Bescheid nicht den Anforderungen des § 39 VwVfG NRW gerecht. Die "wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe" für eine Ablehnung des Antrags vom 14.8.2020 sind in keiner Weise erkennbar. Die "wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe" (§ 39 VwVfG NRW) werden im Bescheid nur für die anderen Anträge vorgetragen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 195268.pdf - 2020-09-24_1-Bescheid_IFG_NAME_24.09.2020.pdf Anfragenr: 195268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195268/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu den Presseanfragen vom 6.8, 7.8, 10.8, 12.8“ [#195268] [#195268]
Datum
25. September 2020 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 24.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [gesc…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020
Datum
29. September 2020 13:18
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 14.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8812/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu einer internen Kommunikation zu einer Presseanfrage über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-kommunikation-zu-den-presseanfragen-vom-68-78-108-128/ gestellt zu haben. Mit Bescheid vom 24.9., welcher mir in Kopie vorliegt, haben Sie seinen Antrag abgelehnt. In Ihrem Bescheid teilen Sie dem Antragsteller mit, dass Mailverkehr zur Auskunftsverweigerung "nicht Gegenstand des hier zu bescheidenden Informationsantrages sein" kann. Grundsätzlich können jedoch zunächst einmal alle bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen im Wege eines Informationszugangsantrags begehrt werden. Dies trifft auch auf eine eventuell vorhandene interne Kommunikation - soweit sie in irgendeiner Form gespeichert wurde - im Rahmen der Abstimmung zur Beantwortung eines IFG-Antrags zu. Soweit ich den Bescheid richtig verstanden habe, teilen Sie Herrn [geschwärzt] mit, dass er keinen Anspruch auf Zugang zu dem im Baugenehmigungsverfahren geführten Schriftwechsel habe. Soweit ich wiederum den Antrag Herrn Rasches richtig verstanden habe, bezieht er sich jedoch tatsächlich auf den dem Baugenehmigungsverfahren nachgelagerten internen Schriftwechsel, der sich erst im Anschluss an seine Presseanfrage ergeben hat. Insofern scheint mir hier ein Missverständnis vorzuliegen und die eigentliche Beantwortung des Antrags vom 14.8. steht noch aus. Sollte meine Annahme zutreffen, bitte ich Sie, mich bei einem erneuten Anschreiben an Herrn [geschwärzt] mit zu adressieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020 [#195268] Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8812/20 Sehr geehrteAntragst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020 [#195268]
Datum
29. September 2020 13:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8812/20 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben den Sachverhalt - so wie ich das erkenne - völlig richtig erkannt. In dieser Anfrage vom 14.8 geht es tatsächlich nur um die interne Kommunikation zu meinen IFG-Anfragen und Presseanfragen. Ich hatte insgesamt 3 IFG-Anträge gestellt. Diese sind grundlegend unterschiedlich gewesen. Meinen IFG-Anträgen sind diverse Presseanfragen vorausgegangen. Diese wurde jedoch absolut nicht zufriedenstellend beantwortet. So wurde behauptet, dass das Moratorium zum Bauantragsverfahren wegen Corona ausgesetzt wurde. Wegen der politischen Brisanz habe des Verfahrens (die im Bescheid auch erwähnt wurde) auch im Hinblick zur Kommunalwahl, war das für mich unglaubwürdig. Zumal bereits ein 3-monatiges Moratorium im Januar bis März (Vor-Corona) vereinbart wurde. Ich wollte daher wissen, wann zum ersten Mal mit dem Unternehmen Kontakt wegen des Moratorium gehalten wurde. Diese Frage könnte man mir angeblich nicht beantworten, da sich "der Prozess der Willensbildung" zur Besprechung vom 7.4.2020 nicht abbilden lasse. Da ich das für Unsinn halte, weil z.B. ja im Vorgang terminliche Abstimmungen etc. stattfinden müssen, habe ich im Nachgang die E-Mails mit dem Unternehmen, die interne Kommunikation zu meinen Anfragen sowie zuletzt "sämtliche Unterlagen" zur Besprechung angefragt. Alle 3 Anträge (diese listet die Bezirksregierung auch im Bescheid auf) wurden dann in einem Sammelbescheid abgelehnt. Ich habe die LDI NRW nun in 3 Mal um Vermittlung gebeten, damit sich die Anträge nicht vermengen. Aus meiner Sicht sind die Anträge so unterschiedlich, dass eine Vermengung hier nur Verwirrung stiften würde. Das vielleicht zur Erklärung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195268/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020 [#195268] Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8812/20 Sehr geehrteAntragst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 14.8.2020 [#195268]
Datum
6. Oktober 2020 09:41
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8812/20 Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie inzwischen eine Antwort durch Herrn List bzgl. der internen Mails erhalten? Wann können Sie die Ablehnung der anderen Anträge aus dem Sammelbescheid prüfen? Falls das zeitnah nicht möglich ist, bitte ich um kurze Info, damit ich die Möglichkeit einer Transparenzklage prüfen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195268/