Interne Kommunikation zu der Aktion von Greenpeace am 29.Juli 2020

Die interne Kommunikation zu der Protestaktion gegen den Kauf von F18-Kampffliegern von Greenpeace am 29. Juli 2020. Darin einbegriffen sind Kommunikation -wenn es sie gab- im Vorfeld der Aktion, Kommunikation während der Aktion -etwa über Maßnahmen dagegen seitens der Bundeswehr- und inhaltliche Kommunikation bzw. Reaktionen in Bezug auf die Kritikpunkte der Greenpeace-Aktion. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

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  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die interne Kommuni…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Interne Kommunikation zu der Aktion von Greenpeace am 29.Juli 2020 [#203147]
Datum
7. November 2020 19:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die interne Kommunikation zu der Protestaktion gegen den Kauf von F18-Kampffliegern von Greenpeace am 29. Juli 2020. Darin einbegriffen sind Kommunikation -wenn es sie gab- im Vorfeld der Aktion, Kommunikation während der Aktion -etwa über Maßnahmen dagegen seitens der Bundeswehr- und inhaltliche Kommunikation bzw. Reaktionen in Bezug auf die Kritikpunkte der Greenpeace-Aktion. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203147/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1491 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.11.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Interne Kommunikation zu der Aktion von Greenpeace am 29.Juli 2020 [#203147]
Datum
9. November 2020 06:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1491 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 07.11.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 07. November 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1491 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1491 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 7. No…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Interne Kommunikation zu der Aktion von Greenpeace am 29.Juli 2020 [#203147]
Datum
18. November 2020 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1491 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 7. November 2020 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1491 vom 9. November 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 7. November 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass es seitens der Bundeswehr keine Kommunikation zu der Protestaktion von Greenpeace gegen den Kauf von F18-Kampffliegern am 29. Juli 2020 gegeben hat. Antragsgegenständliche amtliche Informationen liegen mithin nicht vor. Mit freundlichen Grüßen