Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Kempen,
ich nehme Bezug auf Ihre IFG-Anträge zum Thema
1. Interne Kommunikation zu GIZ-PCP – mit GIZ bzw. Teilnehmern - Zeitraum März 2021 bis heute – GZ: Z14 O4010 0292/121
2. Interne Kommunikation zu GIZ-PCP mit BMI – Zeitraum März 2021 bis heute – GZ: Z14 O4010 0292/122
vom 23. November 2022.
Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anträge teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihren Anträgen nicht um einfache und somit kostenfreien, sondern um gebührenpflichtigen Anträge nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihren Anträgen zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich für beide Anträge auf insgesamt ca. 250,00 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert.
Darüber hinaus enthalten die von Ihnen angefragten Unterlagen personenbezogene Daten Dritter und mögliche Geschäftsgeheimnisse Dritter. Es sind daher zunächst mehrere Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 i.V.m. § 5 Abs. 1, § 6 Satz 2 IFG durchzuführen. Die Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 IFG wird daher nicht gehalten werden können. Sollten Sie kein Interesse an Informationen, die persönliche Belange Dritter berühren, haben, würde diese Daten schwärzen.
Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anträge unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich Sie, mir bis zum 21. Dezember 2022 eine Kostenübernahmeerklärung zu übersenden. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Sobald die Kostenübernahmebestätigung vorliegen, werden Ihre Anträge weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihrer Anträge gewertet.
Ich weise daraufhin, dass erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Ich bitte diese Mitteilung daher nicht als Zusage zu verstehen, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird.
Mit freundlichen Grüßen