Interne Kommunikation zu GIZ-PCP

Sämtliche interne Kommunikation aus dem Zeitraum März 2021 bis heute im inhaltlichen Zusammenhang mit dem "Police Cooperation Project" des GIZ bzw. Teilnehmer*innen des Programms.

Personenbezogene Daten können, soweit dies erforderlich ist, geschwärzt werden

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
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Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Interne Kommunikation zu GIZ-PCP [#263835]
Datum
23. November 2022 12:16
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche interne Kommunikation aus dem Zeitraum März 2021 bis heute im inhaltlichen Zusammenhang mit dem "Police Cooperation Project" des GIZ bzw. Teilnehmer*innen des Programms. Personenbezogene Daten können, soweit dies erforderlich ist, geschwärzt werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 263835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263835/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Aiko Kempen (FragDenStaat)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihre IFG Anträge - GZ. Z14 O4010 0292/121 und Z14 O4010 0292/122 hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihre IFG Anträge - GZ. Z14 O4010 0292/121 und Z14 O4010 0292/122 hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
14. Dezember 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kempen, ich nehme Bezug auf Ihre IFG-Anträge zum Thema 1. Interne Kommunikation zu GIZ-PCP – mit GIZ bzw. Teilnehmern - Zeitraum März 2021 bis heute – GZ: Z14 O4010 0292/121 2. Interne Kommunikation zu GIZ-PCP mit BMI – Zeitraum März 2021 bis heute – GZ: Z14 O4010 0292/122 vom 23. November 2022. Nach einer ersten Prüfung Ihrer Anträge teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihren Anträgen nicht um einfache und somit kostenfreien, sondern um gebührenpflichtigen Anträge nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihren Anträgen zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich für beide Anträge auf insgesamt ca. 250,00 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Darüber hinaus enthalten die von Ihnen angefragten Unterlagen personenbezogene Daten Dritter und mögliche Geschäftsgeheimnisse Dritter. Es sind daher zunächst mehrere Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 i.V.m. § 5 Abs. 1, § 6 Satz 2 IFG durchzuführen. Die Monatsfrist gemäß § 7 Abs. 5 IFG wird daher nicht gehalten werden können. Sollten Sie kein Interesse an Informationen, die persönliche Belange Dritter berühren, haben, würde diese Daten schwärzen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre Anträge unter diesen Umständen aufrechterhalten und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Falls dies der Fall sein sollte, bitte ich Sie, mir bis zum 21. Dezember 2022 eine Kostenübernahmeerklärung zu übersenden. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Ihr Recht, die spätere Kostenfestsetzung mittels Rechtsbehelfen anzufechten, bleibt davon selbstverständlich unberührt. Sobald die Kostenübernahmebestätigung vorliegen, werden Ihre Anträge weiterbearbeitet. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihrer Anträge gewertet. Ich weise daraufhin, dass erst im Rahmen der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs. in welchem Umfang Ihnen Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Ich bitte diese Mitteilung daher nicht als Zusage zu verstehen, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
WG: Ihre IFG Anträge - GZ. Z14 O4010 0292/121 und Z14 O4010 0292/122 hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrter H…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
WG: Ihre IFG Anträge - GZ. Z14 O4010 0292/121 und Z14 O4010 0292/122 hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
22. Dezember 2022 08:29
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kempen, mit u.a. Mail habe ich Sie gebeten, mir bis zum 21. Dezember 2022 mitzuteilen, ob Sie Ihre Anträge unter den u.a. Umständen aufrechterhalten wollen und zur Übernahme der Gebühren bereit sind. Da Sie sich bis zu der angegebenen Frist nicht geäußert haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Anträge zurücknehmen. Die Bearbeitung Ihrer Anträge wird daher eingestellt. Mit freundlichen Grüßen