🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitten senden Sie mir die interne Kommunikation (E-Mail) bezüglich meiner IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-kampagne-zur-nachwuchsgewinnung/) zu. Teile des E-Mail-Verlaufs liegen mir vor (Emails vom 05.02.2018 um 10:16 und 22.02.2018 um 08:43), jedoch möchte ich Einsicht in den vollständingen Verlauf nehmen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2018
  • Frist
    8. Mai 2018
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitten senden Sie mir die interne Kommunikati…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
6. April 2018 22:27
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitten senden Sie mir die interne Kommunikation (E-Mail) bezüglich meiner IFG-Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-der-kampagne-zur-nachwuchsgewinnung/) zu. Teile des E-Mail-Verlaufs liegen mir vor (Emails vom 05.02.2018 um 10:16 und 22.02.2018 um 08:43), jedoch möchte ich Einsicht in den vollständingen Verlauf nehmen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre E-Mail vom 6. April ist eingegangen. Da Sie sich in dieser u.a. auf das Informati…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: 🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
9. April 2018 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre E-Mail vom 6. April ist eingegangen. Da Sie sich in dieser u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (per Brief oder Fax, versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann. Da vor Herausgabe der von Ihnen begehrten Informationen personenbezogene Daten geschwärzt werden müssten, geht Ihre Anfrage über eine einfache Auskunft hinaus. In welcher Höhe hierfür Kosten entstehen würden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für ihre Nachricht. Ich habe Ihnen bereits ein Fax zugesandt. Ich…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: WG: 🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
9. April 2018 22:51
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen dank für ihre Nachricht. Ich habe Ihnen bereits ein Fax zugesandt. Ich hoffe es hat Sie erreicht. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 28684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag ist am 06.04.2018 eingegangen. Nach kurzer Durchsicht der Unterlagen lassen…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: WG: 🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
11. April 2018 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag ist am 06.04.2018 eingegangen. Nach kurzer Durchsicht der Unterlagen lassen sich die voraussichtlich entstehenden Gebühren nach §13 Informationsfreiheitsgesetz M-V i.V.m. § 1 Absatz 1 ,2 Satz 2,Tarifstelle 2.2 der Informationskostenverordnung M-V auf bis zu 58 Euro beziffern. Dies entspricht nach dem Gebührenerlass 2018/2019 des Finanzministeriums einer Arbeitsstunde eines Beschäftigten im ehemals gehobenen Dienst. In diesem Betrag ist der Ausdruck der E-Mails, die anschließende Schwärzung personenbezogener Daten, das Einscannen der geschwärzten Unterlagen sowie -falls gewünscht- der anschließende erneute Ausdruck enthalten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen und ggf. in welcher Form die Unterlagen bereitgestellt werden sollen. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> ich benötige nur eine digitale Variante. Eine Schwärzung der Dokumente ist ni…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: WG: WG: 🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
11. April 2018 19:18
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich benötige nur eine digitale Variante. Eine Schwärzung der Dokumente ist nicht nötig. Siehe auch: "(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist." https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__5.html Wenn Sie wünschen, können wir gerne den IFG-Beauftragten erneut in die Antragsstellung einbinden. Ich denke aber, dass er – und auch Sie – andere, wichtige Dinge zu erledigen hat. Ich würde mich daher freuen, wenn wir die Amtshandlung schnell abschließen könnten, indem Sie mir die gewünschten Informationen gebührenfrei per Email zusenden. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 28684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Filter, für Ihr Informationsgehren findet das von Ihnen zitierte Gesetz zur Regelung des Zugan…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: WG: WG: 🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung [#28684]
Datum
12. April 2018 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, für Ihr Informationsgehren findet das von Ihnen zitierte Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes keine Anwendung. Einschlägig ist hier das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V). § 7 IFG M-V regelt den Schutz personenbezogener Daten. Mangels Einschlägigkeit der dort aufgeführten Ausnahmetatbestände, sind die personenbezogenen Daten zu schwärzen. Insbesondere eine Einwilligung der betroffenen Personen liegt zumindest für die Mitarbeiter des Ministeriums für Inneres und Europa nicht vor. Sofern Sie wünschen, kann ich gern die Einwilligung anderer beteiligter Personen noch einmal anfragen, dies hat jedoch erfahrungsgemäß wenig Aussicht auf Erfolg und könnte aufgrund des zusätzlichen zeitlichen Aufwandes ggf. weitere Gebühren verursachen. Davon unbenommen steht es Ihnen selbstverständlich jederzeit frei, sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „🗣 Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung“ [#28684]
Datum
22. April 2018 15:48
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/28684 Es geht im Prinzip darum, wie persönliche Informationen von Behördenmitarbeiter*innen behandelt werdem. Im Bundes-IFG gibt es folgendes Abschnitt: "(4) Name, Titel, akademischer Grad, Berufs- und Funktionsbezeichnung, Büroanschrift und -telekommunikationsnummer von Bearbeitern sind vom Informationszugang nicht ausgeschlossen, soweit sie Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind und kein Ausnahmetatbestand erfüllt ist." (aus https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__5.html) Im IFG-MV habe ich dazu nichts gefunden. Müssen die Namen der Mitarbeiter*innen geschwärzt werden? Und wenn ja, kann das schwärzen nicht digital erfolgen? Die Emails sind im Prinzip nur Text und man kann die Namen der Mitarbeiter*innen in diesem Text löschen. Das dauert keine fünf Minuten und rechtfertigt nicht die Gebühren für eine Stunde Arbeit. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 28684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinn…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung“ – Ihre E-Mail vom 22.04.2018
Datum
8. Mai 2018 12:41
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Unser Az.: 5.8.1.016/125/2018-04737 Sehr geehrter Herr Filter, in Ihrer Angelegenheit habe ich mich an das Ministerium für Inneres und Europa M-V gewandt und um Stellungnahme gebeten. Ich werde Sie gern weiter informieren, sobald ich eine Antwort erhalten habe. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kosten Kampagne Nachwuchsgewinnung Landespolizei - interne Kommunikation Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihren Ant…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Kosten Kampagne Nachwuchsgewinnung Landespolizei - interne Kommunikation
Datum
29. Mai 2018 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
772,5 KB
geschwärzt
334,2 KB
geschwärzt
332,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
IFGAntragJohannesFilterberfragdenstaat..eml
90,3 KB
JohannesFilterberfragdenstaat.de-Kosten_4.eml
790,6 KB
JohannesFilterberfragdenstaat.de-Kosten.eml
187,0 KB
WGIFG-AnfragezuKostenderNachwuchsgewinn.eml
396,2 KB
Sehr geehrter Herr Filter, auf Ihren Antrag nach dem IFG M-V vom 06.04.2018 übersende ich Ihnen die interne E-Mail-Kommunikation zum o.g. Vorgang, soweit Sie ihnen nicht bereits vorliegt. Ein Bescheid geht Ihnen gesondert per Post zu. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird. Gleiches gilt in Bezug auf die übersandten E-Mails. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Emails als PDF
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Emails als PDF
Datum
29. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
654,0 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre E-Mail vom 22.04.2018 - Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre E-Mail vom 22.04.2018 - Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung“
Datum
15. Juni 2018 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrter Herr Filter, zu Ihrer o.g. Anfrage haben wir eine Rückmeldung vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Mit E-Mail vom 29.05.2018 wurde uns mitgeteilt, dass Sie zwischenzeitlich die beantragten Informationen erhalten haben. Insofern ist die Sache aus Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V erledigt. Mit freundlichen Grüßen

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Johannes Filter
AW: Ihre E-Mail vom 22.04.2018 - Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22.04.2018 - Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage bzgl. Kosten der Kampagne zur Nachwuchsgewinnung“ [#28684]
Datum
15. Juni 2018 21:23
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ja, die Sache hat sich erledigt. Vielen Dank für ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 28684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>