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Interne Kommunikation zu Rechtssache EuGH T-31/18

Die Gesamte interne Kommunikation von Frontex zur Rechtssache EuGH T-31/18 betreffend Anträge auf Zugang zu Dokumenten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Mai 2021
  • Frist
    18. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation zu Rechtssache EuGH T-31/18 [#219774]
Datum
4. Mai 2021 15:50
An
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die Gesamte interne Kommunikation von Frontex zur Rechtssache EuGH T-31/18 betreffend Anträge auf Zugang zu Dokumenten.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Kindly provide further specifics regarding "internal commun…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Kindly provide further specifics regarding "internal communication" and indicate the timeframe of the documents you are applying for. Yours sincerely,
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18 New information regarding your application i…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Betreff
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18
Datum
12. Mai 2021 21:57
Status
Warte auf Antwort
New information regarding your application is available under this link https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ( https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ) Token: <<entfernt>> Email: <<E-Mail-Adresse>> Case Id: PAD-2021-00150 Please be informed that the link is valid for 15 working days **** **European Border and Coast Guard Agency** Plac Europejski 6, 00-844 Warsaw, Poland Tel: +48 22 205 9500 · Fax: +48 22 205 9501 www.frontex.europa.eu ( http://frontex.europa.eu/ ) *DISCLAIMER: This e-mail message, including any attachments, cannot be construed as automatically constituting any form of commitment by *Frontex *, unless its contents clearly indicate otherwise. It is intended solely for the use of the addressee(s). Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this message in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete the e-mail from your system. *
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Please send me all Frontex’s internal communications on CJEU case T-31/18. internal communication refers to corr…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Please send me all Frontex’s internal communications on CJEU case T-31/18. internal communication refers to correspondence between Frontex staff, instructions from line managers, management decisions and legal Directorate-General on the judicial procedure and other internal notes or notes on the procedure.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Case Id: PAD-2021-00150 [#219774] Case Id: PAD-2021-00150 Sehr << Anrede >> hiermit erhalten Si…
An Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Case Id: PAD-2021-00150 [#219774]
Datum
13. Mai 2021 19:20
An
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
id.pdf
765,2 KB
Case Id: PAD-2021-00150 Sehr << Anrede >> hiermit erhalten Sie meinen Reisepass als Identitätsnachweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - id.pdf Anfragenr: 219774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18 New information regarding your application i…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Betreff
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18
Datum
20. Mai 2021 20:00
Status
Warte auf Antwort
New information regarding your application is available under this link https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ( https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ) Token: <<entfernt>> Email: <<E-Mail-Adresse>> Case Id: PAD-2021-00150 Please be informed that the link is valid for 15 working days **** **European Border and Coast Guard Agency** Plac Europejski 6, 00-844 Warsaw, Poland Tel: +48 22 205 9500 · Fax: +48 22 205 9501 www.frontex.europa.eu ( http://frontex.europa.eu/ ) *DISCLAIMER: This e-mail message, including any attachments, cannot be construed as automatically constituting any form of commitment by *Frontex *, unless its contents clearly indicate otherwise. It is intended solely for the use of the addressee(s). Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this message in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete the e-mail from your system. *
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Thank you for your clarifications, your case is registered. As you…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Thank you for your clarifications, your case is registered. As your application falls under the regime of Regulation (EC) No 1049/2001 of the European Parliament and of the Council of 30 May 2001 regarding public access to European Parliament, Council and Commission documents, we will now commence the processing of your application and will reply within 15 working days including. Yours sincerely,
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18 New information regarding your application i…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Betreff
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18
Datum
11. Juni 2021 20:51
Status
Warte auf Antwort
New information regarding your application is available under this link https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ( https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ) Token: <<entfernt>> Email: <<E-Mail-Adresse>> Case Id: PAD-2021-00150 Please be informed that the link is valid for 15 working days **** **European Border and Coast Guard Agency** Plac Europejski 6, 00-844 Warsaw, Poland Tel: +48 22 205 9500 · Fax: +48 22 205 9501 www.frontex.europa.eu ( http://frontex.europa.eu/ ) *DISCLAIMER: This e-mail message, including any attachments, cannot be construed as automatically constituting any form of commitment by *Frontex *, unless its contents clearly indicate otherwise. It is intended solely for the use of the addressee(s). Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this message in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete the e-mail from your system. *
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Please be informed that due to the demands of your application, the…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Dear Mr/Ms Antragsteller/in Antragsteller/in, Please be informed that due to the demands of your application, the time-limit has to be extended by 15 working days in accordance with Article 7(3)/Article 8(2) of Regulation (EC) No 1049/2001. Thank for your understanding. Yours sincerely,
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Kein Nachrichtentext
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18 New information regarding your application i…
Von
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Betreff
PAD-2021-00150: Entire internal communication concerning case T-31/18
Datum
29. Juni 2021 19:29
Status
Anfrage abgeschlossen
New information regarding your application is available under this link https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ( https://pad.frontex.europa.eu/PadCases/PAD-2021-00150/<<entfernt>> ) Token: <<entfernt>> Email: <<E-Mail-Adresse>> Case Id: PAD-2021-00150 Please be informed that the link is valid for 15 working days **** **European Border and Coast Guard Agency** Plac Europejski 6, 00-844 Warsaw, Poland Tel: +48 22 205 9500 · Fax: +48 22 205 9501 www.frontex.europa.eu ( http://frontex.europa.eu/ ) *DISCLAIMER: This e-mail message, including any attachments, cannot be construed as automatically constituting any form of commitment by *Frontex *, unless its contents clearly indicate otherwise. It is intended solely for the use of the addressee(s). Any unauthorised disclosure, use or dissemination, either in whole or in part, is prohibited. If you have received this message in error, please notify the sender immediately via e-mail and delete the e-mail from your system. *
Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Fünf Dokumente finden Sie als Anlage. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Klagen auf personenbezogene…
Fünf Dokumente finden Sie als Anlage. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Klagen auf personenbezogene Daten, z. B. Namen von Personen und/oder charakteristische Merkmale, die zur Identifizierung von Personen führen könnten. Die Verbreitung würde den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen beeinträchtigen, insbesondere im Einklang mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über den Schutz personenbezogener Daten, und muss daher gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ausgeschlossen werden. Weitere Abhilfemaßnahmen sind in Bezug auf: Rechtsberatung: der Zugang muss verweigert werden, da seine Freigabe den Schutz solcher Gutachten beeinträchtigen würde, da die FRONTEX-Stelle für Recht und öffentliche Aufträge nicht mehr in der Lage wäre, den übrigen Teilen der Agentur und/oder den Mitgliedstaaten als vertrauensbildenden Bereich, in dem diese im jeweiligen Abschnitt enthaltene Beratung erfolgt, offen, objektiv und umfassend zu beraten. Da alle Frontex-Stellen und/oder Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Interesse an einer solchen offenen, objektiven und umfassenden Rechtsberatung haben, um fundierte Entscheidungen zu treffen, muss ihre Freilassung daher abgelehnt werden. Da im vorliegenden Fall aufgrund von Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt werden kann, das objektiv und allgemein ist und nicht mit individuellen oder privaten Interessen für die Freigabe dieser Elemente untrennbar verbunden ist. - Stellungnahmen: der Zugang muss verweigert werden, da diese Abschnitte Stellungnahmen zur internen Nutzung im Rahmen von Beratungen und Vorkonsultationen innerhalb von Frontex und/oder mit den Mitgliedstaaten enthalten, da ihre Offenlegung den Entscheidungsprozess von Frontex ernsthaft beeinträchtigen würde. Da im vorliegenden Fall aufgrund von Art. 4 Abs. 3 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 kein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt werden kann, das objektiv und allgemein ist und nicht mit individuellen oder privaten Interessen für die Freigabe dieser Elemente untrennbar verbunden ist, kann dieser Abschnitt nicht freigegeben werden. - laufende Beschlussfassung: Die Offenlegung des geschwärzten Teils würde die internen Entscheidungsprozesse über laufende und künftige Aktivitäten von Frontex und den Mitgliedstaaten ernsthaft untergraben. Die laufenden Diskussionen innerhalb und unter der Schirmherrschaft von Frontex und unter Beteiligung zahlreicher Akteure bedürfen eines besonderen Schutzes. Die Offenlegung der geschwärzten Teile würde Verhandlungspositionen der Stakeholder offenlegen, die das gegenseitige Vertrauen aller Beteiligten untergraben würden. Diese Informationen würden es Dritten ermöglichen, vorläufige Schlussfolgerungen zu ziehen und so laufende und zukünftige Entscheidungsprozesse zu behindern. Da im vorliegenden Fall kein überwiegendes öffentliches Interesse festgestellt werden kann, das objektiv und allgemein ist und nicht mit individuellen oder privaten Interessen für die Freigabe dieser Dokumente untrennbar verbunden ist, können sie nicht auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/20012 freigegeben werden. - Modus operandi: der nicht offengelegte Teil enthält detaillierte Angaben zum Modus operandi von Beamten der Strafverfolgungsbehörden, die Grenzkontrollen durchführen. Die Offenlegung dieser Informationen würde die bei laufenden und künftigen Operationen angewandten Arbeitsmethoden enthüllen und so ihre Wirksamkeit bei der Prävention grenzüberschreitender Kriminalität und unbefugter Grenzübertritte beeinträchtigen. Folglich würde sie den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen und kann daher nicht gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 weitergegeben werden. - eingesetztes Vermögen: Die nicht offengelegten Teile enthalten Informationen über die technische Ausrüstung, die Frontex und die Mitgliedstaaten im Einsatzgebiet einsetzen. Die Offenlegung dieser Informationen würde der Offenlegung der exakten Art und Fähigkeiten der Geräte gleichkommen und es Dritten ermöglichen, z. B. durch die Kombination dieser Informationen mit anderen Quellen Schlussfolgerungen zu den üblichen Positionen und Bewegungsmustern zu ziehen. Dies würde zu Missbrauch führen, da die Anzahl und die Art der in früheren Operationen verwendeten Geräte auf ähnliche Zahlen und Typen für die Folgejahre hindeuten. Die Freigabe solcher Informationen käme somit kriminellen Netzwerken zugute, so dass sie ihre Arbeitsweise ändern und somit den Fortgang laufender und künftiger ähnlicher Operationen behindern könnten. Dies würde letztlich den Zweck solcher Operationen behindern: die Bekämpfung und Verhinderung grenzüberschreitender Kriminalität und unbefugter Grenzübertritte. Vor diesem Hintergrund würde die Verbreitung von Informationen über die eingesetzte technische Ausrüstung den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beeinträchtigen. Weitere „Interne Kommunikation“ unterliegen zwei weiteren der oben genannten Ausnahmen. Die Anzahl der Elemente, die in den Dokumenten unter diese Ausnahmen fallen, veranlasste mich jedoch, unter Abwägung aller Interessen über ihre teilweise Freigabe zu entscheiden. Es sei daran erinnert, dass das Urheberrecht an dem Dokument (den Dokumenten) bei Frontex liegt und dass es verboten ist, dieses oder diese Arbeiten Dritten in dieser oder einer anderen Form ohne vorherige Genehmigung von Frontex zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie auch, dass Frontex keine Haftung übernimmt, die sich aus der Verwendung des Dokuments/der Dokumente ergibt. Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreibens bei Frontex einen Zweitantrag auf Überprüfung ihres Standpunkts stellen. Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird Frontex Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Registrierung eines solchen Antrags antworten. Ihren Zweitantrag können Sie per Post oder elektronisch stellen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/20…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zu Rechtssache EuGH T-31/18“ [#219774]
Datum
30. Juni 2021 07:32
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/219774/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1) Mir Dokumente nur über ein Internetportal und nicht direkt als Email Anhang zur Verfügung gestellt werden (Die zugesandten Links sind zudem nur für 15 Tage gültig) 2) Frontex verwendet folgende Formulierung: ,,Es sei daran erinnert, dass das Urheberrecht an dem Dokument (den Dokumenten) bei Frontex liegt und dass es verboten ist, dieses oder diese Arbeiten Dritten in dieser oder einer anderen Form ohne vorherige Genehmigung von Frontex zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie auch, dass Frontex keine Haftung übernimmt, die sich aus der Verwendung des Dokuments/der Dokumente ergibt.'' Diese Formulierung und die allgemeine Urheberrechtspolitik von Frontex verunsichert mich als Anfragesteller insoweit, als dass ich nicht weiß, ob ich die PAD-Dokumente nun veröffentlichen darf, oder ob auf mich nach Veröffentichung rechtliche Konsequenzen zukommen. 3) In Anbetracht Ihres aktuell laufenden Verfahrens gegen Frontex (Inquiry cases 1261/2020/MAS and 1361/2020/MAS vom 07.05.2021) dürfen Sie alle Dokumente meiner Anfrage als Referenz verwenden, die belegt, dass Frontex bislang seine Verwaltungspraxis nicht geändert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 219774.pdf - 2021-05-13_2-id.pdf Anfragenr: 219774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219774/
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde 202101177 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0010852 ( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) ( http://ww…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde 202101177 - Eingangsbestätigung [CMSEO]:0010852
Datum
30. Juni 2021 15:36
Status
( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) ( http://www.eowebv5dv.ep.parl.union.eu/ ) Die Europäische Ombudsfrau Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben an die Europäische Bürgerbeauftragte. Ihre Beschwerde wurde unter der folgenden Beschwerdenummer registriert:** 202101177 ** Wir werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, ob Ihre Beschwerde weiterverfolgt werden kann und welches gegebenenfalls die nächsten Schritte sind. Normalerweise sollte dies innerhalb der nächsten vier Wochen der Fall sein. Die Tatsache, dass Sie diese Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten eingereicht haben, hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Fristen in einem damit zusammenhängenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich unter den nachstehend genannten Kontaktangaben jederzeit an unser Amt wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde Nr 1177/2021/PB Sehr Antragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff ge…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde Nr 1177/2021/PB
Datum
13. Juli 2021 10:32
Status
Sehr Antragsteller/in diese Mitteilung betrifft Ihre Beschwerde, mit der im Betreff genannten Referenznummer, die Sie bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht haben. In der Anlage erhalten Sie die Schlussentscheidung der Bürgerbeauftragten betreffend Ihre Beschwerde. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente