Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen

Anfrage an: Senatskanzlei Bremen

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die interne Kommunikation zum Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen (26. Februar 2019 (St 1/18)), aus der hervorgeht:

1. Warum es zur Eskalation in Form eines Gerichtsverfahrens kam/dies nicht abgewendet wurde und wie die Erfolgsaussichten eingeschätzt worden sind,
2. wie anschließend mit dem Urteil intern umgegangen wurde (Bewertung, Folgen, Einschätzungen, usw.)
3. warum ein Rechtsanwalt beauftragt wurde und warum genau dieser Rechtsanwalt.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten detailliert anzugeben. Ich bitte darum, dabei zu bedenken, dass diese Verfassungsangelegenheit für die Gesellschaft außerordentlich relevant ist und überregional diskutiert wird. Demnach besteht ein großes öffentliches Interesse an den Informationen.

Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden, sofern es sich dabei um Daten handelt, welche nicht von § 5 Abs. 3 und 4 BremIFG umfasst sind.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail bitte um eine Empfangsbestätigung.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. März 2019
  • Frist
    3. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die interne Kommunik…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
1. März 2019 16:17
An
Senatskanzlei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die interne Kommunikation zum Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen (26. Februar 2019 (St 1/18)), aus der hervorgeht: 1. Warum es zur Eskalation in Form eines Gerichtsverfahrens kam/dies nicht abgewendet wurde und wie die Erfolgsaussichten eingeschätzt worden sind, 2. wie anschließend mit dem Urteil intern umgegangen wurde (Bewertung, Folgen, Einschätzungen, usw.) 3. warum ein Rechtsanwalt beauftragt wurde und warum genau dieser Rechtsanwalt. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten detailliert anzugeben. Ich bitte darum, dabei zu bedenken, dass diese Verfassungsangelegenheit für die Gesellschaft außerordentlich relevant ist und überregional diskutiert wird. Demnach besteht ein großes öffentliches Interesse an den Informationen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden, sofern es sich dabei um Daten handelt, welche nicht von § 5 Abs. 3 und 4 BremIFG umfasst sind. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrages nach § 7 BremIFG. Diesen haben wir z…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
7. März 2019 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrages nach § 7 BremIFG. Diesen haben wir zuständigkeitshalber an den Senator für Inneres abgegeben. Weitere Nachricht erhalten Sie von dort. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> an wen genau wurde meine BremIFG-Anfrage "Interne Kommunikation zu Verfa…
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
2. April 2019 19:34
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> an wen genau wurde meine BremIFG-Anfrage "Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]" vom 01.03.2019 weitergeleitet? Bisher habe ich vom Senator für Inneres in dieser Angelegenheit nichts weiter gehört. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in es tut mir leid, dass Sie bis dato noch keine Antwort erhalten haben. Ihre Nachricht …
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
3. April 2019 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es tut mir leid, dass Sie bis dato noch keine Antwort erhalten haben. Ihre Nachricht wurde an Herrn Seeliger abgegeben. Ich werde Ihre Nachricht an ihn weiterleiten. Freundliche Grüße
Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 01.03.2019 zur Internen Komm…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
3. April 2019 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage vom 01.03.2019 zur Internen Kommunikation zum Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen und folgende Dokumente als Anlage: Anlage 1 - Plenarprotoll Anlage 2 - Schriftsatz Staatsgerichtshof vom 30.10.2018 Anlage 3 - Stellungnahme vom 18.12.2018 Anlage 4 - Vermerk vom 23.10.2018 Anlage 5 - Vermerk vom 13.12.2018 Anlage 6 - Vermerk vom 20.12.2018 Anlage 7 - Vermerk vom 20.10.2018. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.04.2019 in dieser Angelegenheit haben sich …
An Senatskanzlei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
16. April 2019 23:06
An
Senatskanzlei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 03.04.2019 in dieser Angelegenheit haben sich Rückfragen ergeben: Zu Ihrer Antwort zu Frage 1: Wieso war das Verfahren nicht abwendbar oder vorzeitig beendbar, sei es zu Beginn oder während des Verfahrens? Aus den Unterlagen ergibt sich leider keinerlei Einschätzung zur Erfolgsaussicht oder warum das Verfahren weiter vorangetrieben werden sollte. Schließlich hätte der Senat von sich aus "nachbessern" und nachgeben können. Zu Ihrer Antwort zu Frage 2: Wieso war eine mündliche Besprechung und Bewertung nötig, wenn der Senat die Vorgaben des Urteils uneingeschränkt umsetzt? Inwiefern ist, trotz der vom Senat betonten Bedeutung des Verfahrens, keine Dokumentation, so wie es im Verwaltungshandeln üblich und vorgeschrieben ist, erfolgt? Zu Ihrer Antwort zu Frage 3: Welche Informationen/Unterlagen haben zu den Begründungen in Anlage 7 geführt? Zwar wird die Bedeutung des Verfahrens betont sowie die Beauftragung eines bestimmten externen Prozessbevollmächtigten angeraten, jedoch keinerlei Sachgründe für die Entscheidung genannt. Aus den bisher übermittelten Unterlagen geht nicht hervor, inwiefern der Prozessbevollmächtigte kompetenter wäre, als die eigenen Behördenmitarbeiter. Dies ist insbesondere relevant, da scheinbar ein nicht unerheblicher Informations- und Argumentationsanteil im Verfahren behördenintern erstellt wurde und vom Prozessbevollmächtigten lediglich eingebracht und teils umformuliert wurde. Sofern weitere Unterlagen hierzu, unabhängig ihrer Aufbewahrungs- und Speicherform (Audio, Entwürfe, Texte, Akten, Videos, usw.), existieren, bitte ich auch um deren Herausgabe. Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatskanzlei Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in durch die urlaubsbedingte Abwesenheit von Frau Lindenau erhalten Sie die Antwort aus…
Von
Senatskanzlei Bremen
Betreff
AW: Interne Kommunikation zu Verfahren zwischen Senat und Bürger in Wut vor dem Staatsgerichtshof Bremen [#59832]
Datum
30. April 2019 17:43
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in durch die urlaubsbedingte Abwesenheit von Frau Lindenau erhalten Sie die Antwort aus unserem Hause von mir. Mit Mail vom 16. April 2019 haben Sie noch drei Rückfragen an uns gestellt, die wir Ihnen wie untenstehend eingefügt beantworten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Antworten in rot eingefügt. Mit freundlichen Grüßen