Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen

- Sämtliche interne Kommunikation des BMVg zu den beim Verwaltungsgericht Köln verhandelten Streitsachen 13 K 7196/17 sowie 13 K 1503/17.
Personenbezogene Daten nach §5 IFG oder Daten von Dritten nach §6 IFG können Sie gerne schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2017
  • Frist
    5. Dezember 2017
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche inte…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
3. November 2017 22:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche interne Kommunikation des BMVg zu den beim Verwaltungsgericht Köln verhandelten Streitsachen 13 K 7196/17 sowie 13 K 1503/17. Personenbezogene Daten nach §5 IFG oder Daten von Dritten nach §6 IFG können Sie gerne schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-669 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. Ihr Antrag vom 03.11.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
22. November 2017 10:06
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-669 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug. Ihr Antrag vom 03.11.2017 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres nachstehend angeführten IFG-Antrags. Dieser wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bedingt durch unterschiedliche Ausfallzeiten von in den Bearbeitungsprozess eingebunden Personen ist zu erkennen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Hierfür bitte ich um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsach…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
5. Januar 2018 15:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen“ vom 03.11.2017 (#25149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 32 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu dem Stand Ihrer Anfrage teile ich Ihnen unter Bezugnahme auf meine Mitteilung vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
AW: IFG-Anfrage: Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
11. Januar 2018 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, zu dem Stand Ihrer Anfrage teile ich Ihnen unter Bezugnahme auf meine Mitteilung vom 22. November 2017 mit, dass diese weiterhin bearbeitet wird. Freundliche Grüße
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsach…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: IFG-Anfrage: Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
17. Februar 2018 19:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen“ vom 03.11.2017 (#25149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Ihnen ist sicher bekannt, dass damit der Klageweg nach § 75 VwGO eröffnet ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsach…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: AW: IFG-Anfrage: Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen [#25149]
Datum
9. März 2018 23:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu Verwaltungsstreitsachen“ vom 03.11.2017 (#25149) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 95 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihr Antrag vom 3. November 2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 3. November 2017
Datum
20. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 3. November 2017 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag wird insoweit stattgegeben, als er sich auf die "interne Kommunikation" zu dem Verwaltungsverfahren 13 K 7196/17 sowie auf diejenigen Teile der "internen Kommunikation" zu dem Verwaltungsverfahren 13 K 1503/17 bezieht, die nicht der VS-Einstufung "Nur für den Dienstgebrauch" unterliegen. 2. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 3. Gebühren werden nicht erhoben. Mit E-Mail vom 3. November 2017 beantragten Sie "sämtliche interne Kommunikation des BMVg zu den beim Verwaltungsgericht Köln verhandelten Streitsachen 13 K 7196/17 sowie 13 K 1503/17". Der Verwaltungsstreitsache 13 K 7196/17 liegt Ihr Antrag auf Übersendung von Entwürfen sämtlicher (Begrüßungs-)Reden der Bundesministerin im Rahmen von nichtöffentlichen Veranstaltungen im Ministerium seit 2014, die einen fachlichen oder dienstlichen Bezug aufweisen, vom 29. November 2016 zugrunde. Diesem Antrag ging unter dem hier geführten Aktenzeichen 39-22-17/-464 ein inhaltsgleicher Antrag voraus. Unterlagen zur Sachverhaltsermittlung finden sich ausschließlich in der zugehörigen Akte und wurden im Sinne Ihres Auskunftsbegehrens dort entnommen. "Interne Kommunikation" im Sinne amtlicher Informationen findet sich innerhalb der entsprechenden Verwaltungsakten in Gestalt von hausinternem E-Mail-Verkehr des für das IFG zuständigen Referats R I 1 mit den jeweils fachlich zuständigen Abteilungen und Referaten. Die "Interne Kommunikation" zu dem Verwaltungsverfahren 13 K 1503/17 ("Youtube-Stars") unterliegt teilweise der VS-Einstufung "Nur für den Dienstgebrauch". Insoweit besteht Ihr Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 Nr. 4 Alt. 2 IFG i. V. m. § 3 Nr. 4 VSA nicht. Die öffentliche Wahrnehmung der Einzelheiten der Umsetzung und der Organisationsabläufe der Personalgewinnung der Bundeswehr ist geeignet, sich politisch nachteilig auszuwirken. Zudem steht bei einer Aufhebung der Einstufung und Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten, dass die Personalgewinnung als zentrales Element der Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit der grundgesetzlich verankerte Verteidigungsauftrag gefährdet wird. Künftige vergleichbare zielgruppenspezifische WerbemitteilKampagnen und deren enorme Reichweite könnten nicht mehr genutzt werden, wenn die Vertragspartner angesichts der Offenbarung von Geschäftsabläufen und -interna von dem Auftraggeber Bundeswehr Abstand nehmen. Personenbezogene Daten nach§ 5 Abs. 1 S. 1 IFG sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i. S. v. § 6 S. 2 IFG wurden geschwärzt. Gebühren werden nicht erhoben. Vorliegend handelt es sich um eine einfache Auskunft i. S. v. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium der Verteidigung einzureichen.