Interne Kommunikation zum Umgang mit LIFG-Anfragen

Jegliche interne Kommunikation (auch zwischen den Dezernaten) zum generellen Umgang mit LIFG-Anfragen im Zeitraum zwischen 01.07. - 31.12.2020.

Ausweislich einer E-Mail von Tim Schöne an Jürgen Rottenecker vom 09.11.2020, 17:41 Uhr sind diese Informationen vorhanden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es keine Rolle spielt, ob diese Kommunikation Bestandteil einer Akte ist oder nicht.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche inter…
An Universität Tübingen Details
Von
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Betreff
Interne Kommunikation zum Umgang mit LIFG-Anfragen [#239507]
Datum
1. Februar 2022 13:47
An
Universität Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Jegliche interne Kommunikation (auch zwischen den Dezernaten) zum generellen Umgang mit LIFG-Anfragen im Zeitraum zwischen 01.07. - 31.12.2020. Ausweislich einer E-Mail von [geschwärzt] an [geschwärzt] vom 09.11.2020, 17:41 Uhr sind diese Informationen vorhanden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass es keine Rolle spielt, ob diese Kommunikation Bestandteil einer Akte ist oder nicht. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 239507 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich diese Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Universität Tübingen Details
Von
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Betreff
AW: Interne Kommunikation zum Umgang mit LIFG-Anfragen [#239507]
Datum
11. Februar 2022 12:51
An
Universität Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich diese Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239507/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>