Interne Kommunikation zur Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar

Anfrage an: Gemeinde Hanau

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die interne Kommunikation wie E-Mails, die die Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die interne Ko…
An Gemeinde Hanau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation zur Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar [#195769]
Datum
22. August 2020 11:05
An
Gemeinde Hanau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die interne Kommunikation wie E-Mails, die die Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar betreffen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus! Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195769 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195769/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Hanau
Eingangsbestätigung Ihrer Email Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmögli…
Von
Gemeinde Hanau
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Email
Datum
22. August 2020 11:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Freundliche Grüße

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Gemeinde Hanau
Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar; Ihre Mail vom 22.08.2020 Sehr geehrteAntrags…
Von
Gemeinde Hanau
Betreff
Absage der Gedenkveranstaltung an den Terroranschlag vom 19. Februar; Ihre Mail vom 22.08.2020
Datum
25. August 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen begründen keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Stadt Hanau. Gem. § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nur gegenüber den Behörden des Bundes. Das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) regelt in § 80 Abs. 1 den Zugang zu amtlichen Informationen, dies gilt jedoch gem. § 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG für Behörden und sonstige öffentlichen Stellen nur, wenn die Anwendbarkeit des Vierten Teils des Gesetzes ( §§ 80-89) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Hanau hat keine Satzung. Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gewährt gem. § 3 Abs.1 einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Umweltinformationen sind in § 2 Abs. 3 HUIG definiert. Die von Ihnen begehrten Auskünfte stellen keine Umweltinformationen im Sinne des HUIG dar, so dass der Anwendungsbereich nicht eröffnet ist. Ebenso verhält es sich mit dem Auskunftsanspruch nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Gem. § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Die von Ihnen begehrte Auskunft bezieht sich auf kein nach dem VIG taugliches Objekt. Unabhängig von dieser Rechtslage teilen wir mit: Die Absage der Gedenkveranstaltung am 22.08.2020 und eine Reduktion der Teilnehmerzahl auf 249 ist durch das Infektionsgeschehen in Hanau bestimmt. Die Stadt Hanau hat fast exakt 100.000 Einwohner. Zum Zeitpunkt der Versagung waren in einem Zeitraum von 7 Tagen 49 Personen in Hanau neu mit dem Corona-Virus infiziert worden. Derzeit sind es sogar über 60 Personen. Auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Az.: 1 BvQ 66/20 vom 11.06.2020, wird verwiesen. Das Gericht hat dort zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit ausgeführt, dass es bei der gegenwärtigen Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Infektionsrisiko, um ein dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen handelt, dessen Entwicklung nicht nur der Verordnungsgeber im Auge zu behalten hat. Eine Demonstration in der angemeldeten Größenordnung mit mehreren Tausend Personen war angesichts des bestehenden Infektionsrisiko nicht verantwortbar. Mit freundlichen Grüßen