Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh.

interne Kommunikation (E-mails, Faxe, Briefe, Protokolle, Notizen, Vermerke, Kommunikation via Intranet, o.Ä. ) zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Jahre 2017 bzgl. des Todes von Oury Jalloh. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Ich beziehen mich ausdrücklich auf die Infomationen, welche __NICHT__ Bestandteil einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte sind. Daher ist mein Ersuchen __NICHT__ als ein Akteneinsicht nach den Regelungen der StPO zu bewerten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. März 2019
  • Frist
    15. April 2020
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: i…
An Staatsanwaltschaft Halle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh. [#60071]
Datum
5. März 2019 02:14
An
Staatsanwaltschaft Halle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Kommunikation (E-mails, Faxe, Briefe, Protokolle, Notizen, Vermerke, Kommunikation via Intranet, o.Ä. ) zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im Jahre 2017 bzgl. des Todes von Oury Jalloh. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. Ich beziehen mich ausdrücklich auf die Infomationen, welche __NICHT__ Bestandteil einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte sind. Daher ist mein Ersuchen __NICHT__ als ein Akteneinsicht nach den Regelungen der StPO zu bewerten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Staatsanwaltschaft Halle
Anfrage vom 05.03.2019 an Staatsanwaltschaft Halle Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben eine Anfrage nach dem IZG…
Von
Staatsanwaltschaft Halle
Betreff
Anfrage vom 05.03.2019 an Staatsanwaltschaft Halle
Datum
5. März 2019 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Sie haben eine Anfrage nach dem IZG LSA an die Staatsanwaltschaft Halle gesandt. Sie bitten um Übersendung "interner" Kommunikation zu einem (noch nicht endgültig abgeschlossenen) Ermittlungsverfahren, welches derzeit nicht bei der Staatsanwaltschaft Halle geführt wird. Ihr Anliegen wäre nach den Vorschriften der StPO zu beurteilen. Diese enthält bereichsspezifische Sonderregelungen zur Akteneinsicht/Auskunftserteilung im Sinne des § 1 Abs.3 IZG, weshalb das IZG LSA nicht zur Anwendung kommen kann. Akteneinsicht/Auskünfte an Privatpersonen können gemäß § 475 Strafprozessordnung nur dann erteilt werden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse dargelegt wird und wenn der von der Akteneinsicht/Auskunftserteilung Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an der Versagung hat. Innerdienstliche Vorgänge (z.B. Handakten) unterliegen grundsätzlich nicht der Akteneinsicht. Eine Auskunftserteilung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Reine Verwaltungsvorgänge zur Thematik wurden hier nicht geführt. Eine beschränkte Auskunftserteilung zu konkreten Fragen könnte nach § 4 Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Betracht kommen. Nach dieser Vorschrift werden Auskünfte aber ausschließlich gegenüber Vertretern der Presse, Rundfunkveranstaltern und Anbietern von Telemedien erteilt. Ihrem Ersuchen ist nicht zu entnehmen, dass Sie zu dem genannten Personenkreis gehören, weshalb eine Auskunftserteilung ebenfalls nicht in Betracht kommt. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh.“ [#60071] [#60071]
Datum
5. März 2019 18:23
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60071 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es nach meiner Auffassung, sehr wohl Dokumente gibt, die unter das IZG fallen. Mir geht es nicht um die Prozessakten bgzl. des Todes von Oury Jalloh, sondern um weitere, begleitende Dokumente. Ein Beispiel: Wie haben die beiden Staatsanwaltschaften über die Aktenübergabe kommuniziert? Per E-Mail oder per Brief? Ich möchte diese Dokumente haben. Des weiteren dachte ich, dass das Verfahren bereits eingestellt wurde? Oder bezieht sich die Äußerung auf die laufende Festellungsklage? Die Äußerungen "innerdienstliche Vorgänge (z.B. Handakten) unterliegen grundsätzlich nicht der Akteneinsicht." verstehe ich nicht ganz. Ich bin mir nicht sicher, ob die Staatsanwaltschaft mit dem IZG vertraut ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anhänge: - 60071.pdf Anfragenr: 60071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehter Frau Geyer, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Landesbeauftragte für Informationsfr…
An Staatsanwaltschaft Halle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh.“ [#60071] [#60071]
Datum
5. März 2019 18:27
An
Staatsanwaltschaft Halle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehter Frau Geyer, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Landesbeauftragte für Informationsfreiheit angeschaltet, um in der Angelenheit zu vermitteln. Ihre Äußerung "Innerdienstliche Vorgänge (z.B. Handakten) unterliegen grundsätzlich nicht der Akteneinsicht." gilt dank des IZG LSA zumindestens nicht in Sachsen-Anhalt. Im Prinzip ist jede Akte auf Antrag herauszugeben, außer es gibt begründete Außnahmen. Wie bereits in meinem Antrag vorgebracht, geht es mir nicht um die Akten des Prozesses. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 60071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Halle
Sehr geehrter Herr Filter, zur Vermeidung von Missverständnissen: Das IZG LSA kann nicht zur Anwendung kommen, …
Von
Staatsanwaltschaft Halle
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh.“ [#60071] [#60071]
Datum
6. März 2019 19:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, zur Vermeidung von Missverständnissen: Das IZG LSA kann nicht zur Anwendung kommen, weil es in der StPO eine bereichsspezifische Sonderregelung für die zu Strafverfahren geführten Akten gibt (§ 1 Abs.3 IZG LSA). Nach der StPO kommt die Gewährung von Akteneinsicht in Handakten nicht in Betracht. Das bedeutet aber nicht, dass für die Gewährung von Einsicht in Handakten dann einfach auf das IZG zurückgegriffen werden kann. Die Systematik ist z.B. im Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 02.11.2011 (3 L 1321/10) dargestellt. Etwas anderes kann nur für reine Justizverwaltungsvorgänge gelten. Wie bereits mitgeteilt wurden solche zur angefragten Thematik hier nicht geführt. Mit freundlichen
Johannes Filter
Sehr geehrt<< Anrede >> nur damit ich Sie verstehe. Es gibt Akten, die sind aber Teil der Prozessakte…
An Staatsanwaltschaft Halle Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Interne Kommunikation zur Übernahme des Verfahrens von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bzgl. des Todes von Oury Jalloh.“ [#60071] [#60071]
Datum
6. März 2019 22:36
An
Staatsanwaltschaft Halle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> nur damit ich Sie verstehe. Es gibt Akten, die sind aber Teil der Prozessakten. Sie erwähnten, dass keine weiteren Akten gepflegt werden. Dies mag sein, jedoch ist dies kein Ausschlussgrund für mein Anliegen. Es geht nicht darum, ob meine gewünschen Information veraktet sind oder nicht. Siehe dazu VG Berlin Urteil vom 26.6.2009- 2 A 62/08, juris, Rn. 2 4.: "Amtlich sind solche Informationen, die in Erfüllung amtlicher Tätigkeit angefallen sind. Dabei kommt es weder auf die Art der Verwaltungsaufgabe noch auf die Handlungs­ form der Verwaltung an. Unerheblich ist deshalb, ob die begehrten Informationen ho­heitliches, schlicht-hoheitliches oder fiskalisches Behördenhandeln betreffen. Auch ein Bezug zu einem konkreten Verwaltungsvorgang ist nicht erforderlich." Liegen keine Gesprächsvermerke oder E-mails bzgl. des Falles vor, die nicht der Prozessakte sind? Zum Beispiele wurden Pressemitteilungen erstellt. Sind diese auch Bestandteil der Prozessakte? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 60071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
493,3 KB
Johannes Filter
AW: [#60071] Sehr geehrte<< Anrede >> gibt es Neuigkeiten zu meiner erbetenen Vermittlung? Mit freun…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: [#60071]
Datum
6. September 2019 13:17
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> gibt es Neuigkeiten zu meiner erbetenen Vermittlung? Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 60071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Halle
Kein Nachrichtentext
Von
Staatsanwaltschaft Halle
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
775,6 KB