Interne Regelungen/Anweisungen/Ausbildungsunterlagen zur Anfertigung von Ton- und Bildaufzeichnungen von VersammlungsteilnehmerInnen
In Potsdam stattfindende Proteste gegen Rechtsradikale Versammlungen und Aufmärsche werden grundsätzlich von mit Kameras ausgestatteten PolizistInnen begleitet, wobei die Kameras ständig (mit ausgeklapptem) Display auf die VersammlungsteilnehmerInnen gerichtet werden, selbst bei friedlichen Protesten ohne Zwischenfälle. So zuletzt geschehen am 13.04.2013 bei einer durchgehend friedlichen Gegenkundgebung am Magnus-Zeller-Platz anlässlich einer NPD Veranstaltung. Ich verweise auf die Rechtsprechungspraxis des BVerfG sowie auf § 12a VersammlG: "Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen."
Bitte übersenden Sie mir Dienstanweisungen, Regelungen oder Handlungsübersichten sowie Informationen (bspw. von Aus- und Fortbildungen) zur "Orientierung" für PolizeibeamtInnen des Landes Brandenburgs über die Durchführung und Anfertigung von Videoaufzeichnungen bei Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel zu.
Hilfsweise bitte ich um die Auskunft auf welcher Grundlage stets von vorneherein Videoaufzeichnungen, auch von friedlichen Versammlungen, angefertigt werden, bzw. warum stets (teilweise mehrere) Kameras auch auf friedliche VersammlungsteilnehmerInnen und Gruppen gehalten werden (auch wenn diese potentiell nicht aufnehmen).
Insbesondere bin ich an Dokumenten interessiert, welche die PolizeibeamtInnen über die Grundrechtsrelevanz von präventiven Überwachungsmaßnahmen informiert und aufklärt, damit selbige im Dienst dann in der Lage sind, eine grundrechtskonforme Durchführung von Versammlungen zu gewährleisten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. April 2013
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15. Mai 2013
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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