Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG

Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • Ein:e Follower:in
Lea Schubert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verfassungsschutz Brandenburg Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG [#32875]
Datum
15. August 2018 16:42
An
Verfassungsschutz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff: Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG Sehr geehrte Frau Schubert, auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- u…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Betreff: Antrag nach dem AIG, BbgUIG, VIG
Datum
4. September 2018 16:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schubert, auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG und VIG vom 15.08.2018 teile ich Ihnen mit, dass das Akteneinsichtsrecht nach § 2 Absatz 5 Nummer 1 AIG nicht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg besteht. Somit besteht kein Anspruch auf Auskunft. Umweltinformationen nach dem BbgUIG liegen zu Ihrer Anfrage bei der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde nicht vor. Nach § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) erhalten Verbraucher Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte. Informationspflichtig nach § 2 VIG sind hier Stellen, die einschlägige öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnehmen. Das trifft für die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht zu. Mithin ist der Anwendungsbereich des VIG für die Verfassungsschutzbehörde nicht eröffnet. Im Übrigen erlassen in der Regel die für die Gesetzgebung zuständigen Ministerien - soweit überhaupt erforderlich - auch die Verwaltungsvorschriften. Insoweit wird eine dortige Zuständigkeit gesehen. Eine Weiterleitung Ihres Antrages erfolgt nicht, da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben. Sie erhalten die Antwort auf Ihren Wunsch per E-Mail. Ich bitte um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift, sofern ein rechtsmittelfähiger Bescheid benötigt wird. Mit freundlichen Grüßen