Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG

Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
Lea Schubert
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG [#32870]
Datum
15. August 2018 16:42
An
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert

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Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Ihre Anfrage vom 15. August nach Internen Richtlinien usw. Guten Tag Frau Schubert, Ihre Anfrage vom 15. August 2…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz der Freien und Hansestadt Hamburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. August nach Internen Richtlinien usw.
Datum
21. September 2018 17:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Schubert, Ihre Anfrage vom 15. August 2018 nach allen internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen, wird hier unter dem Aktenzeichen V31-244A-000033-000003/2018 bearbeitet. Bitte geben Sie bei Antworten dieses Az. an. Die Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Nach dem Transparenzgesetz ist das LfV Hamburg nicht auskunftspflichtig, § 5 Nr. 3 HmbTG. 2. Nach dem HmbUIG muss der Antrag abgelehnt werden, da Sie keine Umweltinformationen erfragen. Nichtsdestotrotz teile ich Ihnen mit, dass solche Richtlinien, Weisung, Leitfäden im LfV Hamburg nicht existieren. Maßgeblich ist das jeweilige Gesetz, das stets auf Neue angewendet wird. Bei der Gelegenheit: Extra für fragdenstaat (okay, leicht übertrieben, in Wahrheit für alle Anfragen, die über E-Mail eingehen und beantwortet werden sollen), haben wir ein neues Postfach eingerichtet <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Es wäre hilfreich, wenn Sie und Ihre Freunde dieses zukünftig verwenden könnten, damit die betreffenden E-Mails nicht erst durchs Haus geleitet werden müssen. Ihre E-Mail hat mich z. B. nur als Ausdruck erreicht, was das Antworten unnötig erschwert. Mit freundlichen Grüßen