Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG

Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    14. September 2018
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Lea Schubert
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle internen …
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG [#32866]
Datum
15. August 2018 16:42
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert
Lea Schubert
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem…
An Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Lea Schubert
Betreff
AW: Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG [#32866]
Datum
5. Oktober 2023 08:50
An
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG“ vom 15.08.2018 (#32866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1847 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Ihr Antrag auf Zugang zu internen Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nachdem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu internen Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nachdem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. Oktober 2023 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen