Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II

1. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II
2. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II und deren jeweiligen einzelnen Posten (aufgelistet nach Mobiliar, Elektrogeräte usw.) inkl. maximal Höhe in Euro
3. Kooperationsvereinbarungen o.ä. zu den vor Ort bestehenden Sozialkaufhäusern oder Einrichtungen

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Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2019
  • Frist
    21. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Internen Rich…
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Von
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Betreff
Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#58585]
Datum
19. Februar 2019 14:10
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II 2. Internen Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II und deren jeweiligen einzelnen Posten (aufgelistet nach Mobiliar, Elektrogeräte usw.) inkl. maximal Höhe in Euro 3. Kooperationsvereinbarungen o.ä. zu den vor Ort bestehenden Sozialkaufhäusern oder Einrichtungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. §…
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Betreff
AW: Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#58585]
Datum
21. März 2019 10:36
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II“ vom 19.02.2019 (#58585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie erneut meine Mail vom 04.03.2019, in welcher ich Ihnen bereits auf…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: Interne Richtlinien zur Erstausstattung gem. § 24 SGB II [#58585]
Datum
1. April 2019 12:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie erneut meine Mail vom 04.03.2019, in welcher ich Ihnen bereits auf Ihre Anfrage vom 19.02.2019 bzgl. des § 24 SGB II geantwortet habe. Mit freundlichen Grüßen