Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße

Anfrage an: Gemeinde Dogern

Schriftverkehr bezüglich der Schließung des Bolzplatzes in der Lettenstraße sowohl intern als auch mit beauftragten Gutachtern.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2016
  • Frist
    1. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr …
An Gemeinde Dogern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße [#12340]
Datum
2. Januar 2016 23:52
An
Gemeinde Dogern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr bezüglich der Schließung des Bolzplatzes in der Lettenstraße sowohl intern als auch mit beauftragten Gutachtern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Dogern
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Mailanfrage laden wir (Herr Bürgermeister Guthknecht und ich) Sie gerne zu e…
Von
Gemeinde Dogern
Betreff
AW: Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße [#12340]
Datum
5. Januar 2016 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Mailanfrage laden wir (Herr Bürgermeister Guthknecht und ich) Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ins Rathaus ein. Der Einfachheit halber schlage ich Ihnen eine telefonische Terminabstimmung vor. Gerne erwarte ich Ihren Anruf. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich mittlerweile in Stuttgart wohne, kann ich leider keine Termine in Doge…
An Gemeinde Dogern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße [#12340]
Datum
4. Februar 2016 19:01
An
Gemeinde Dogern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich mittlerweile in Stuttgart wohne, kann ich leider keine Termine in Dogern wahrnehmen. Deswegen würde ich gerne die beantragten Daten schriftlich erhalten. Allerdings muss ich mich fragen, warum diese Anfrage im Dorf so breit getreten wurde, dass ich mittlerweile schon 3 mal von verschiedenen Personen darauf angesprochen wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Dogern
Aufforderung zur Antragspräzisierung gem. UVwG und LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wollen von der angeb…
Von
Gemeinde Dogern
Betreff
AW: AW: Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße [#12340]
Datum
11. Februar 2016 17:10
Status
Aufforderung zur Antragspräzisierung gem. UVwG und LIFG Sehr geehrtAntragsteller/in Sie wollen von der angebotenen Akteneinsicht nicht Gebrauch machen. Sie wünschen die Unterlagen schriftlich/elektronisch. Zur weiteren Bearbeitung und zur Prüfung Ihres Anliegens wollen Sie bitte Ihr Anliegen präzisieren, so dass eine rechtliche Beurteilung / Entscheidung überhaupt möglich ist. Sie schreiben in Ihrer Mail v.2.1.2016: "Betreff: Interne schriftliche Kommunikation bzgl. Schließung Bolzplatz Lettenstraße [#12340]_Antrag nach dem IFG/LUIG/VIG ... bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr bezüglich der Schließung des Bolzplatzes in der Lettenstraße sowohl intern als auch mit beauftragten Gutachtern." Zu Ihrem Auskunftsantrag nach UVwG, gültig in Baden Württemberg ab 01.01.2015: Das UVwG ermöglicht grundsätzlich den Zugang zu Umweltinformationen durch die informationspflichtigen Stellen, vgl. §§ 23 und24 UVwG. Ihre Formulierung lässt jedoch nicht erkennen, zu welchen Umweltinformationen Sie Zugang wünschen, bzw. welche Art von Umweltinformationen in diesem Zusammenhang überhaupt angesprochen sein könnten. Ihr Antrag ist zu unbestimmt. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, den Antrag nach § 25 Abs . 2 UVwG hinreichend zu präzisieren. Zu Ihrem Auskunftsantrag nach LIFG, gültig in Baden-Württemberg ab 30.12.2015: Ihre Formulierung ist auch hier für einen Antrag auf Informationszugang nach LIFG nicht hinreichend definiert. Es ist für uns nicht erkennbar, zu welchen Informationen konkret der Zugang gewünscht wird. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, den Antrag entsprechend dem Erfordernis des § 7 Abs. 2 LIFG zu präzisieren. Mit freundlichen Grüßen