interne Telefonliste des Jobcenters Mönchengladbach

eine aktuelle interne Telefonliste aller 3 Standorte (nachfolgend aufgeführt) des Jobcenters Mönchengladbach in einem der gängigen Officeformate (pdf, odf, excel, etc)

Standort Rheydt
Limitenstr. 144-148
41236 Mönchengladbach-Rheydt

Standort Mönchengladbach
Viktoriastr. 52
41061 Mönchengladbach

Standort Jugend-Jobcenter
Lürriper Straße 52
41065 Mönchengladbach

um einer Absage zuvorzukommen verweise ich auch auf folgendes Urteil:

Az: 5 K 981/11
vom Verwaltungsgericht Leipzig vom 10. Januar 2013

einsehbar unter folgendem externen Link:
http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Leipzig-zu-IFG-21.01.2013.pdf

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
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Patrick Star
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine aktuelle in…
An Jobcenter Mönchengladbach Details
Von
Patrick Star
Betreff
interne Telefonliste des Jobcenters Mönchengladbach [#8291]
Datum
3. Januar 2015 06:36
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine aktuelle interne Telefonliste aller 3 Standorte (nachfolgend aufgeführt) des Jobcenters Mönchengladbach in einem der gängigen Officeformate (pdf, odf, excel, etc) Standort Rheydt Limitenstr. 144-148 41236 Mönchengladbach-Rheydt Standort Mönchengladbach Viktoriastr. 52 41061 Mönchengladbach Standort Jugend-Jobcenter Lürriper Straße 52 41065 Mönchengladbach um einer Absage zuvorzukommen verweise ich auch auf folgendes Urteil: Az: 5 K 981/11 vom Verwaltungsgericht Leipzig vom 10. Januar 2013 einsehbar unter folgendem externen Link: http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Leipzig-zu-IFG-21.01.2013.pdf
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Patrick Star <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Star

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Jobcenter Mönchengladbach
150122_Anfrage nach dem IFG (Telefonliste) [#8291] Sehr geehrter Herr Star, vor der Bearbeitung Ihrer Anfrage be…
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
150122_Anfrage nach dem IFG (Telefonliste) [#8291]
Datum
22. Januar 2015 13:38
Status
Sehr geehrter Herr Star, vor der Bearbeitung Ihrer Anfrage bestehe ich auf die Angabe Ihres Klarnamens sowie einer ladungsfähigen Postadresse. Gerne verweise ich auf die Nutzerhilfe Ihrer Plattform FragDenStaat. https://fragdenstaat.de/hilfe/ihre-privatsphaere/#anonyme-anfragen Ohne einer Entscheidung zu Ihrem Begehr vorgreifen zu wollen, verweise ich auf ein rechtskräftiges Urteil des VG Neustadt vom 4.9.2014 AZ 4 K 466/14.NW Mit freundlichen Grüßen