Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag

alle internen (d.h. bisher nicht öffentlich verfügbaren) Unterlagen (z.B. Vermerke, E-Mails, Stellungnahmen, Bewertungen, Ressortabstimmungen) zur Coronavirus-Testverordnung in ihren verschiedenen Fassungen. Als bisher öffentlich zugänglich werden auch die von Ihnen als Antwort auf eine frühere Anfrage gesendeten Unterlagen angesehen, öffentlich auffindbar unter https://fragdenstaat.de/a/219650. Die Anfrage bezieht sich also in erster Linie auf den Zeitraum nach dieser älteren Anfrage.
Von besonderem Interesse ist etwaige zugehörige Korrespondenz mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. deren Bundesvertretung.

Die Antwort soll möglichst in ähnlicher Form erfolgen wie bei der letzten Anfrage. Sollte es für Sie keinen Mehraufwand bedeuten, stellt eine nochmalige Veröffentlichung bereits veröffentlichter Unterlagen natürlich kein Problem dar.

Ergebnis der Anfrage

Teile der internen Kommunikation und Stellungnahmen zu den Änderungen der Testverordnung erhalten. Relativ wenig ist über die Sicht der Hauptbeteiligten - dem BMG und den kassenärztlichen Vereinigungen - zu lesen. Beispielsweise wird aus den Unterlagen nicht immer deutlich, was jeweils die Motivation für die einzelnen Änderungen waren. Wahrscheinlich ist, dass hier ein Großteil der Kommunikation mündlich oder über nicht-öffentliche Kanäle stattgefunden hat. Trotzdem sind sicherlich interessante Informationen enthalten, die sich noch aufarbeiten lassen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle internen (d.…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag [#248188]
Datum
3. Mai 2022 15:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle internen (d.h. bisher nicht öffentlich verfügbaren) Unterlagen (z.B. Vermerke, E-Mails, Stellungnahmen, Bewertungen, Ressortabstimmungen) zur Coronavirus-Testverordnung in ihren verschiedenen Fassungen. Als bisher öffentlich zugänglich werden auch die von Ihnen als Antwort auf eine frühere Anfrage gesendeten Unterlagen angesehen, öffentlich auffindbar unter https://fragdenstaat.de/a/219650. Die Anfrage bezieht sich also in erster Linie auf den Zeitraum nach dieser älteren Anfrage. Von besonderem Interesse ist etwaige zugehörige Korrespondenz mit den Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. deren Bundesvertretung. Die Antwort soll möglichst in ähnlicher Form erfolgen wie bei der letzten Anfrage. Sollte es für Sie keinen Mehraufwand bedeuten, stellt eine nochmalige Veröffentlichung bereits veröffentlichter Unterlagen natürlich kein Problem dar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248188/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188] Sehr << Antragst…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
4. Mai 2022 14:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Interne Unterlagen zur Coronavir…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
5. Mai 2022 09:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 18 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 6 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 500 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Interne Unterlagen zur Coron…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
5. Mai 2022 10:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihre Schätzung des Arbeitsaufwands halte ich für absolut nachvollziehbar, da meine Anfrage sehr umfangreich ist und ich durchaus Wert auf Vollständigkeit in den Ergebnissen lege. Leider sind 500€ für diese Informationen nicht ohne Weiteres für mich allein aufzubringen. Deshalb möchte ich Sie zunächst alle auf das besondere öffentliche Interesse an diesen Informationen hinweisen. Die Coronavirus-Testverordnung hat in Hinsicht auf ihren finanziellen Rahmen, die alltägliche Relevanz für die Bürger und die öffentliche Debatte ein außergewöhnliches, vielleicht sogar historisches, Ausmaß angenommen. Die TestV wurde des Öfteren auch im Deutschen Bundestag am Rande thematisiert, obwohl die Zuständigkeit ausdrücklich an das BMG abgegeben worden war. Es wäre also nicht abwegig, dass die rechtliche Ausgestaltung einer staatlichen Aufgabe dieser Größenordnung ohnehin weit öffentlicher debattiert worden wäre, wenn Sie nicht unter Krisenbedingungen an die Regierung gefallen wäre. Eine Veröffentlichung der regierungsinternen Kommunikation wäre also im Sinne der grundlegenden Prinzipien unseres parlamentarischen demokratischen Systems. Falls Sie mir dahingehend zustimmen, würde ich mir wünschen, dass das Bundesministerium für Gesundheit im Sinne dieser Prinzipien 500€ Schaden zu meinem Gunsten auf sich nehmen würde, um diese Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Falls Sie die hiermit erbetene vollständige Kostenübernahme Ihrerseits nicht durchsetzen können, möchte ich diese Anfrage als aufgeschoben verstanden wissen, bis ich eine für mich persönlich vertretbare Finanzierungsmöglichkeit gefunden habe. Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich in diesem Fall trotzdem freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248188/
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188] Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
11. Mai 2022 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach § 10 Abs. 1 S. 1 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Ausnahme gilt nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG lediglich für die Erteilung von einfachen Auskünften. Aufgrund des enormen Umfangs Ihres IFG-Antrages liegt eine solche jedoch nicht vor. Auch weitere gesetzliche Ausnahmetatbestände sind nicht zu erkennen. Da Sie amtliche Informationen zu allen Testverordnungen begehren, benenne ich diese zunächst nachstehend: a. Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (29.03.2022) b. Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung (11.02.2022) c. Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung (07.01.2022) d. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung (16.12.2021) e. Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 21.09.2021. Das große öffentliche Interesse an der Entstehung der jeweiligen Coronavirus-Testverordnungen und die von Ihnen geschilderte notwendige Transparenz können wir nachvollziehen. In diesem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurde auch schon sehr viel geleistet. Bei den jeweils mit einer Verordnung verbundenen Verfahren wurden Anhörungen und andere Beteiligungsformen in elektronischer Form durchgeführt. Das bedeutet für die Aufarbeitung der dabei entstandenen amtlichen Informationen, dass alle personenbezogenen Daten geschwärzt werden müssen. Entwurfsfassungen sind – dies sei angemerkt – nach IFG nicht herausgabepflichtig. Neben diesen Verfahren wurde jede neue Fassung der verschiedenen Testverordnungen breit öffentlich diskutiert; alle wesentlichen Informationen sind transparent zugänglich: Beispielsweise die jeweiligen Verordnungsbegründungen und die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen. Auf den Websites des BMG, des RKI und des PEI können Sie sich außerordentlich umfangreich informieren. Aus unserer Sicht ist dem Interesse der Öffentlichkeit insoweit ausreichend genüge getan worden. Zudem wurden während der Pandemie alle Erkenntnisse statistisch aufbereitet, wissenschaftliche Informationen öffentlich zugänglich gemacht und Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf vielen Kommunikationskanälen vermittelt. Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit bereits weiter helfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188] Sehr geehrte Damen und Herren, sofern d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
26. Mai 2022 13:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sofern die Gebühren die angegebenen 500€ nicht signifikant übersteigen, möchte ich meine ursprüngliche Anfrage bekräftigen und werde das Geld bezahlen. Mir ist bewusst, dass die tatsächlichen Gebühren erst zum Ende des Verfahrens feststehen. Die höchsten Gebühren für eine einzelne Anfrage dieser Art liegen meines Wissens aber bei 500€. Das Setzen einer Obergrenze soll sicherlich das Recht der Bürger schützen, auch umfangreiche Anfragen zu stellen. Deshalb hoffe ich, dass Sie die Anfrage als eine einzelne Anfrage behandeln und abrechnen können. Wenn das nach Ihrem Ermesse nicht möglich ist, sollte das vor Abschluss des Verfahrens offenbar sein. Gefördert werde ich hierbei durch Wikimedia Deutschland. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248188/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine In…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
29. August 2022 11:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag“ vom 26.05.2022 (#248188) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag“ [#248188]
Datum
7. Dezember 2022 17:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248188/ Bisher habe ich die angefragten Informationen nicht erhalten. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mich bereit erklärt hatte, Teilkosten im gesetzlichen Rahmen zu übernehmen. Auch die Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand der Anfrage blieb bisher unbeantwortet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248188.pdf - 2022-05-05_1-image001.jpg - 2022-05-05_1-image002.png Anfragenr: 248188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248188/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Dezember 2022 09:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0583 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung mit dem BMG bei Ihrer Anfrage „Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag“ [#248188] # IFG-721/002 II#0583
Datum
28. Dezember 2022 10:55
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0583 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Ihr IFG-Antrag zu Interne Unterlagen zur Coronavirus-TestverordnungNachtrag [#248188] Sehr << Antragsteller…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag zu Interne Unterlagen zur Coronavirus-TestverordnungNachtrag [#248188]
Datum
15. Februar 2023 14:33
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
lieferung1.zip
7,2 MB
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Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 3. Mai 2022. Da Ihr Antrag sehr umfangreich ist und die Unterlagen zu sieben Corona-Testverordnungen umfasst, dauert die Bearbeitung etwas länger als üblich. Anliegend übersende ich Ihnen einen ersten Teil der beantragten Unterlagen. Enthalten sind Leitungsvorlagen zu den Testverordnungen sowie alle Stellungnahmen von Verbänden zu einer der Verordnungen. Einen nächsten Teil werden Sie zeitnah erhalten. Aufgrund des Umfangs werde ich Ihnen die Unterlagen in mehreren Teillieferungen übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Lieferung1 - Stellungnahmen Verbände Stellungnahmen der Verbände zu Änderungen der TestV und ImpfV, in erster Lini…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Lieferung1 - Stellungnahmen Verbände
Datum
15. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Stellungnahmen der Verbände zu Änderungen der TestV und ImpfV, in erster Linie zur Änderung im Frühjahr 2022, eine zur Änderung im Frühjahr 2021
Bundesministerium für Gesundheit
Lieferung1 - Leitungsvorlagen Interne Vorlagen, Entwürfe der Verordnungen inkl. Planung
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Lieferung1 - Leitungsvorlagen
Datum
15. Februar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Gesundheit
2. Teil Unterlagen zu Ihrem IFG-Antrag zu internen Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188] …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
2. Teil Unterlagen zu Ihrem IFG-Antrag zu internen Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung Nachtrag [#248188]
Datum
2. März 2023 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
stellungnahmenlnder.zip
1,1 MB
stellungnahmenressorts.zip
3,9 MB
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 3. Mai 2022. Anliegend übersende ich Ihnen einen zweiten Teil der beantragten Unterlagen. Enthalten sind die Stellungnahmen der Ressorts und Länder zur zweiten Änderungsverordnung zur Coronavirustestverordnung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Lieferung2 - Stellungnahmen der Länder Stellungnahmen der Länder
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Lieferung2 - Stellungnahmen der Länder
Datum
2. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Gesundheit
Lieferung2 - Stellungnahmen Ressorts Stellungnahmen der Ressorts
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Lieferung2 - Stellungnahmen Ressorts
Datum
2. März 2023
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0583 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Interne Unterlagen zur Coronavirus-Testverordnung, Nachtrag“ [#248188] # IFG-721/002 II#0583
Datum
8. Mai 2023 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/002 II#0583 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen