Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus

noch im Januar/Februar 2020 hat Bundesminister Jens Spahn in Pressenkonferenzen und der Öffentlichkeit behauptet, dass das neue Corona-Virus bzw. die davon ausgelöste Erkrankung weitgehend ungefährlich wäre (z.B. mit Vergleichen zur Grippe). Ich bitte um Bereitstellung aller internen Unterlagen (z.B. Sprechzettel, Kommunikation, Bewertungen von Experten oder nachgeordneten Behörden), auf die sich die damalige Behauptung gestützt hat.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: noch im Januar/Febr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
6. April 2020 13:44
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
noch im Januar/Februar 2020 hat Bundesminister Jens Spahn in Pressenkonferenzen und der Öffentlichkeit behauptet, dass das neue Corona-Virus bzw. die davon ausgelöste Erkrankung weitgehend ungefährlich wäre (z.B. mit Vergleichen zur Grippe). Ich bitte um Bereitstellung aller internen Unterlagen (z.B. Sprechzettel, Kommunikation, Bewertungen von Experten oder nachgeordneten Behörden), auf die sich die damalige Behauptung gestützt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184068 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
6. April 2020 14:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungef…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
AW: WG: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
8. Mai 2020 07:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus“ vom 06.04.2020 (#184068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184068
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesminister…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
8. Mai 2020 09:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Da dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig sind, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch Covid-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungef…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
6. Juni 2020 09:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus“ vom 06.04.2020 (#184068) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184068 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184068
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende erneute Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
9. Juni 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende erneute Nachfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Wie Ihnen bereits mit Email vom 08.05.2020 mitgeteilt worden ist, sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig. Ich möchte Sie daher nochmals um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre o.a. Anfrage beantworten wir sie wie folgt: Alle Reden und Int…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Interne Unterlagen/Kommunikation zur "Ungefährlichkeit" des neuen Corona-Virus [#184068]
Datum
17. Juli 2020 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre o.a. Anfrage beantworten wir sie wie folgt: Alle Reden und Interviews von Herrn Minister Spahn, in denen er sich zur Gefährlichkeit des SARS-COv-2-Virus äußert, sind öffentlich auf der Internet-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) verfügbar, z.B. der Rede vom 12. Februar 2020, s. unter https://www.bundesgesundheitsministeriu… Die Aussagen beruhen auf der Risikobewertung des Robert Koch-Institutes: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Die Auswertung derjenigen Daten, auf denen die Risikobewertung beruht, finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Die Entwicklung der Infektionszahlen können Sie im Archiv des Lageberichts des RKI entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… und https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N… Weitere amtliche Informationen darüber hinaus liegen im BMG nicht vor. Mit freundlichen Grüßen