Interne Weisung nach LSG NRW-Urteil zum fehlenden schlüssigen Konzeptes vom 23.06.2022, L 6 AS 120/17

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit Jahren behauptete der Märkische Kreis Mietobergrenzen für Jobcenter und Grundsicherung. Seit dem Urteil des LSG NRW L 6 AS 120/17 vom 23.06.2022 steht fest: Ausnahmslos alle vom Jobcenter und Märkischen Kreis vorgegebenen Zahlen bleiben bis zu einer abschließende sozialgerichtlichen Prüfung ungewiss.

Die Richter entschieden:
"Der Nachbesserungsversuch ist gescheitert.
Das Konzept ist nicht schlüssig.
Die Revision wird nicht zugelassen."

Analyse & Konzepte erneut gescheitert
Das Konzept 2014 hielt der sozialgerichtlichen Prüfung nicht Stand
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/das-konzept-2014-hielt-der-sozialgerichtlichen-pruefung-nicht-stand_a1746514

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. die interne Anweisung an die beteiligten Mitarbeiter die "Konzept-Entwürfe" gegenüber Kunden als rechtssicher zu behaupten
2. die Anweisung "Konzept-Entwürfe" zur Begründung von Mietsenkungsverfahren zu verwenden.
3. die neue Anweisung nach dem Urteilsspruch (L 6 AS 120/17) zum neuem Umgang mit den Bewilligungen von Mietobergrenzen ohne ein schlüssiges Konzept.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Jobcenter Märkischer Kreis teilt mit, dass keine Urteilsbezogenen Weisung an die Mitarbeiter erlassen worden seien.

Der Umstand dass keine Lehren aus dem (noch immer nicht veröffentlichten Urteil vom 23.06.2022) gezogen wurden, zeigt sich darin, dass die gleiche Fehler weitergeführt werden.

Widersprüche und Klagen sind erfolgversprechend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Jahren behauptete der Märkische Kreis Mietobergrenzen fü…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisung nach LSG NRW-Urteil zum fehlenden schlüssigen Konzeptes vom 23.06.2022, L 6 AS 120/17 [#252361]
Datum
29. Juni 2022 12:20
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Jahren behauptete der Märkische Kreis Mietobergrenzen für Jobcenter und Grundsicherung. Seit dem Urteil des LSG NRW L 6 AS 120/17 vom 23.06.2022 steht fest: Ausnahmslos alle vom Jobcenter und Märkischen Kreis vorgegebenen Zahlen bleiben bis zu einer abschließende sozialgerichtlichen Prüfung ungewiss. Die Richter entschieden: "Der Nachbesserungsversuch ist gescheitert. Das Konzept ist nicht schlüssig. Die Revision wird nicht zugelassen." Analyse & Konzepte erneut gescheitert Das Konzept 2014 hielt der sozialgerichtlichen Prüfung nicht Stand https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/das-konzept-2014-hielt-der-sozialgerichtlichen-pruefung-nicht-stand_a1746514 bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. die interne Anweisung an die beteiligten Mitarbeiter die "Konzept-Entwürfe" gegenüber Kunden als rechtssicher zu behaupten 2. die Anweisung "Konzept-Entwürfe" zur Begründung von Mietsenkungsverfahren zu verwenden. 3. die neue Anweisung nach dem Urteilsspruch (L 6 AS 120/17) zum neuem Umgang mit den Bewilligungen von Mietobergrenzen ohne ein schlüssiges Konzept. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252361/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Gr…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
27. Juli 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
491,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen