Interne Weisung zum Ungang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis

Anfrage an: Jobcenter Wuppertal

Laut einer Sachbearbeiterin gibt es eine Weisung, die regelt, wie Personen zu beraten seien, die das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis haben. Diese Weisung würde ich gerne im Wortlaut sehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Kamil Günay
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
Kamil Günay
Betreff
Interne Weisung zum Ungang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis [#26714]
Datum
21. Februar 2018 20:58
An
Jobcenter Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einer Sachbearbeiterin gibt es eine Weisung, die regelt, wie Personen zu beraten seien, die das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis haben. Diese Weisung würde ich gerne im Wortlaut sehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kamil Günay <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kamil Günay
Jobcenter Wuppertal
AW: Interne Weisung zum Umgang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis [#26714] Sehr geehrt…
Von
Jobcenter Wuppertal
Betreff
AW: Interne Weisung zum Umgang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis [#26714]
Datum
26. Februar 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Günay, eine Weisung, die besondere oder geänderte Beratungspflichten gegenüber Antragstellern enthält, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H verfügen, ist mir nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass die von Ihnen zitierte Kollegin auf einen Hinweis der Stadt Wuppertal zu § 19 SGB XII Bezug genommen hat. In diesem wird festgehalten, dass bei Vorliegen des Merkzeichens H im Schwerbehindertenausweis zunächst davon ausgegangen wird, dass keine Erwerbsfähigkeit besteht. Da die Jobcenter Wuppertal AöR ihre Entscheidungen auch unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Stadt Wuppertal trifft, stellen wir Ihnen diesen hiermit wie gewünscht zur Verfügung. Die angesprochene Passage finden Sie direkt am Anfang unter Ziffer 1.) "Allgemeines". Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Kamil Günay
AW: AW: Interne Weisung zum Umgang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis [#26714] Sehr ge…
An Jobcenter Wuppertal Details
Von
Kamil Günay
Betreff
AW: AW: Interne Weisung zum Umgang mit Personen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis [#26714]
Datum
26. Februar 2018 18:24
An
Jobcenter Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Mitteilung! Wenn beim Vorliegen des Merkzeichens H erst mal von einer Erwerbsunfähigkeit ausgegangen wird, so sind 100 % aller blinden automatisch erwerbsunfähig. Denn jeder mit dem Merkzeichen BL, so auch ich, hat automatisch auch ein H. Pauschal für Erwerbsunfähig erklärt zu werden, weil man die Merkzeichen wörtlich nimmt, kann ich nicht hinnehmen. Ich werde dann, basierend auf Ihren Informationen, mein weiteres Vorgehen planen. Mit freundlichen Grüßen Kamil Günay Anfragenr: 26714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kamil Günay << Adresse entfernt >>