Interne Weisung zur künftigen Anwendung des Zinsanspruch nach LSG NRW-Urteil vom 25.05.2022, L 12 AS 1872/21

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am 25.05.2022 verurteilte das LSG NRW das Jobcenter Märkischer Kreis zur Umsetzung des § 44 SGB I Verzinsung. Die Richter wiesen die "Einrede der Verjährung" zurück.

"Der Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 03.11.2021 sowie des Bescheides vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 verurteilt, über den Antrag der Klägerin auf Verzinsung der Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum 21.07.2005 bis 23.11.2005 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden."
https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/das-lsg-nrw-bestaetigt-zinsanspruch-nach-44-sgb-i_a1738954

Zuvor hatten sich wenigstens 19 Mitarbeiter Ihres Hause in 27 Beispielklagen bemüht das eigene Fehlverhalten - nennen wir es mal: "Betrug durch Unterlassen" mit sozialrichterlicher Unterstützung durchzusetzen.

Bitte übersenden Sie mir
1. die interne Anweisung an die beteiligten Mitarbeiter Zinsen gesetzwidrig zu verweigern
2. die Anweisung sich mit "Verjährung" der richterlichen Verurteilung zu entziehen
3. die neue Anweisung nach dem Urteilsspruch (L 12 AS 1872/21) § 44 SGB I künftig wie gesetzlich immer schon vorgesehen

Ich darf darauf hinweisen, dass die derzeitige Geschäftsführerin vorab angeschrieben war ohne gesetzeskonform zu reagieren und dies in Form eines Strafantrags wegen "Betrag durch Unterlassung" der Staatsanwaltschaft angetragen wurde.

Außerdem weise ich darauf hin dass eine "Interne Weisung" gemäß Definition
"fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz. Weisungen können die vorzunehmenden Handlungen mehr oder weniger detailliert vorschreiben und damit die Entscheidungsautonomie der weisungsempfangenden Einheit in unterschiedlichem Ausmaß begrenzen (Delegation). Die Erteilung von Weisungen ist mit der Übernahme von Fremdverantwortung (Verantwortung) durch den Weisungsgeber verbunden."
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/weisung-47179

Ich gehe wohlwollend davon aus, dass die vorwiegend gesetzwidrigen Handlungen der ausführenden Mitarbeiter auf Weisungen hierarchisch übergeordneter Vorgesetzter basieren. Dabei ist es gleichgültig, ob die interne Weisung per Post, Mail, PowerPoint-Vortrag oder Aktennotiz übertragen wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) .

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 25.05.2022 verurteilte…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisung zur künftigen Anwendung des Zinsanspruch nach LSG NRW-Urteil vom 25.05.2022, L 12 AS 1872/21 [#252350]
Datum
29. Juni 2022 10:26
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 25.05.2022 verurteilte das LSG NRW das Jobcenter Märkischer Kreis zur Umsetzung des § 44 SGB I Verzinsung. Die Richter wiesen die "Einrede der Verjährung" zurück. "Der Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts Dortmund vom 03.11.2021 sowie des Bescheides vom 16.12.2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.03.2021 verurteilt, über den Antrag der Klägerin auf Verzinsung der Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Zeitraum 21.07.2005 bis 23.11.2005 unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden." https://www.lokalkompass.de/essen-sued/c-politik/das-lsg-nrw-bestaetigt-zinsanspruch-nach-44-sgb-i_a1738954 Zuvor hatten sich wenigstens 19 Mitarbeiter Ihres Hause in 27 Beispielklagen bemüht das eigene Fehlverhalten - nennen wir es mal: "Betrug durch Unterlassen" mit sozialrichterlicher Unterstützung durchzusetzen. Bitte übersenden Sie mir 1. die interne Anweisung an die beteiligten Mitarbeiter Zinsen gesetzwidrig zu verweigern 2. die Anweisung sich mit "Verjährung" der richterlichen Verurteilung zu entziehen 3. die neue Anweisung nach dem Urteilsspruch (L 12 AS 1872/21) § 44 SGB I künftig wie gesetzlich immer schon vorgesehen Ich darf darauf hinweisen, dass die derzeitige Geschäftsführerin vorab angeschrieben war ohne gesetzeskonform zu reagieren und dies in Form eines Strafantrags wegen "Betrag durch Unterlassung" der Staatsanwaltschaft angetragen wurde. Außerdem weise ich darauf hin dass eine "Interne Weisung" gemäß Definition "fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz. Weisungen können die vorzunehmenden Handlungen mehr oder weniger detailliert vorschreiben und damit die Entscheidungsautonomie der weisungsempfangenden Einheit in unterschiedlichem Ausmaß begrenzen (Delegation). Die Erteilung von Weisungen ist mit der Übernahme von Fremdverantwortung (Verantwortung) durch den Weisungsgeber verbunden." https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/weisung-47179 Ich gehe wohlwollend davon aus, dass die vorwiegend gesetzwidrigen Handlungen der ausführenden Mitarbeiter auf Weisungen hierarchisch übergeordneter Vorgesetzter basieren. Dabei ist es gleichgültig, ob die interne Weisung per Post, Mail, PowerPoint-Vortrag oder Aktennotiz übertragen wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) . Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252350/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundli…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
Datum
19. Juli 2022 13:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
700,8 KB
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Interne Weisung zur künftigen Anwendung des Zinsanspruch nach LSG NRW-Urteil vom 25.05.2022, L 12 AS 1872/21“ [#252350]
Datum
19. Juli 2022 22:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/252350/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Umsetzung der vorgenannten Gerichtsentscheidung - durch den Richterspruch ein herausragender Einzelfall im JC MK ist - ähnliche Fälle von "Betrug durch Unterlassen" Gerichtsanhängig sind - die Umsetzung des Urteils trotz Erinnerungen noch nicht erfolgt ist - mehrere Hundert Mitarbeiter neue Anweisungen bekommen müssen - eine Änderung bei anderen laufenden Fällen angewandt werden muss Es besteht dringender Klärungsbedarf wie die aktuellen Neuerungen von der Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis an die ausführenden Jobcentermitarbeiter weitergeleitet werden? Eine ähnlich gelagerte Anfrage nach hausinternen Handlungsanweisungen zu einem anderen Gerichtsurteil zu den Kosten der Unterkunft muss ebenfalls rechtssicher verschriftlicht werden. Interne Weisung nach LSG NRW-Urteil zum fehlenden schlüssigen Konzeptes vom 23.06.2022, L 6 AS 120/17 https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisung-nach-lsg-nrw-urteil-zum-fehlenden-schluessigen-konzeptes-vom-23-06-2022-l-6-as-120-17/ Die "FragdenStaat"-Kampagne "FragDasJobcenter" hat eine Vielzahl vom Beispielen interner Weisungen aus verschiedenen Jobcentern öffentlich gemacht. https://fragdenstaat.de/kampagnen/fragdasjobcenter/ Die Leugnung solcher Handlungsanweisungen im Jobcenter Märkischer Kreis ist nicht glaubwürdig. In einer Antwortmail an mich vom 30.05.2008 hatte der damalige Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis interne Verfahrensregelungen nicht geleugnet, "Von "Riecke Volker" <<Name und E-Mail-Adresse>> Datum Freitag, 30. Mai 2008 2:47 pm An <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff AW: Antrag auf Zustellung und Veröffentlichung der Handlungsanweisungen nach IFG Sehr << Anrede >> wie Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Rapp bereits mitgeteilt hat, werden wir interne Verfahrensregelungen nicht veröffentlichen. Wenn Sie wie angefragt an den Regelungen des Märkischen Kreises hinsichtlich der kommunalen Regelungen interessiert sind, wenden Sie sich bitte an den Märkischen Kreis als kommunalen Träger. Mit freundlichen Grüßen Volker Riecke https://www.beispielklagen.de/IFG017/2008_05_29_IFG_Antrag_auf_Handlungsanweisungen.pdf Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 252350.pdf - 2022-07-19_1-ifg-antwort-252350.pdf Anfragenr: 252350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252350/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-720-1/001 II#0370 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Inform…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-720-1/001 II#0370
Datum
29. Juli 2022 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-720-1/001 II#0370 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen