interne Weisungen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2017
  • Frist
    12. August 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Julian Jacoby
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
interne Weisungen [#23879]
Datum
11. Juli 2017 20:02
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby
Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrter Herr Jacoby<< Adresse entfernt >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Beantwortung …
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: interne Weisungen [#23879]
Datum
13. Juli 2017 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacoby<< Adresse entfernt >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf den bereits erfolgten Schriftverkehr mit Frau Hannemann in der Zeit 08.11.2016 bis 13.01.2017. Sollten Sie weiterhin auf die Herausgabe sämtlicher internen Weisungen und Arbeitshilfen bestehen<< Adresse entfernt >> bitte ich die entstehenden Kosten zu beachten. Mit freundlichen Grüßen
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> Ich halte weiterhin an meiner Anfrage fest. Ich w…
An Jobcenter Landkreis Harburg Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: AW: interne Weisungen [#23879]
Datum
14. Juli 2017 16:59
An
Jobcenter Landkreis Harburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> Ich halte weiterhin an meiner Anfrage fest. Ich würde sie zur Konkretisierung bitten mir die Kosten aufzuschlüsseln<< Adresse entfernt >> die sie für die Auskunft geltend machen möchten<< Adresse entfernt >> damit ich anhand der Aufschlüsselung weitere Entscheidungen treffen kann<< Adresse entfernt >> da ich weiterhin der Meinung bin<< Adresse entfernt >> das dies eine einfache Auskunft ist. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 23879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Landkreis Harburg
Sehr geehrter Herr Jacoby<< Adresse entfernt >> ich möchte in diesem Zusammenhang auf meine Nachricht…
Von
Jobcenter Landkreis Harburg
Betreff
AW: AW: interne Weisungen [#23879]
Datum
19. Juli 2017 14:07
Status
Sehr geehrter Herr Jacoby<< Adresse entfernt >> ich möchte in diesem Zusammenhang auf meine Nachricht vom 13.12.2016 verweisen<< Adresse entfernt >> die ich im Folgende zitiere. Um alle gültigen Weisungen des Jobcenters Landkreis Harburg zusammenzustellen und eine Veröffentlichung datenschutzrechtlich durch den Beauftragen für den Datenschutz prüfen zulassen ist die Durchsicht von etwa 14.000 Verzeichnissen und 40.000 Dokumenten (elektronisch<< Adresse entfernt >> als auch in Aktenform) notwendig. Um dies zu bewältigen ist ein enormer Zeitlicher Aufwand erforderlich. Ich gehe davon aus<< Adresse entfernt >> dass wir auf Grund der zeitlichen Inanspruchnahme der Mitarbeiter (ein Sachbearbeiter (Stundenkostensatz 20<< Adresse entfernt >>79 Euro) und Datenschutzbeauftragter (Stundenkostensatz 22<< Adresse entfernt >>45 Euro))von Kosten in Höhe von 500 Euro ausgehen können. Eine ganz genaue Kostenaufstellung kann erst nach Abschluss der Arbeiten erfolgen<< Adresse entfernt >> da der genaue zeitliche Umfang aktuell nicht bestimmt werden kann. Mit freundlichen Grüßen