Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlich…
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191181]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Der Senator für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191181/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 26.06.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mi…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]-Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191181]
Datum
6. Juli 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 26.06.2020 wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag in mehreren Fachreferaten bearbeitet werden müsste. Die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen angeforderten Unterlagen ist mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Ich gehe daher davon aus, dass bei einem Stattgeben Ihres Antrages Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFG) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFGGebV) anfallen. Nach § 1 Absatz 1 und Teil A Gebühren, Ziffer 4c des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses belaufen sich die Gebühren für die Erteilung einer schriftlichen oder elektronischen Auskunft bei außergewöhnlich hohem Aufwand (mehr als 8 Stunden) in einem Gebührenrahmen von 360,00 bis 500,00 Euro. Die konkrete Bemessung der Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens ist derzeit noch nicht möglich. Die tatsächliche Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen nach § 3 Satz 1 BremIFGGebV erfolgt allerdings erst mit Stattgeben Ihres Antrages. Eine Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrages hingegen ist gebührenfrei nach § 10 Absatz 2 Satz 2 BremIFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 BremIFGGebV und Teil A Gebühren, Ziffer 6 des dem BremIFGGebV anliegenden Kostenverzeichnisses. Im Hinblick auf die im Rahmen des Stattgebens Ihres Antrags anfallenden Kosten möchte ich Sie um Rückmeldung darüber bitten, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Sofern Sie an Ihrem Auskunftsantrag festhalten möchten, bitte ich Sie sich mittels eines Identitätsnachweises zu legitimieren. Um Anträge zu bearbeiten, bedarf es der Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, auch dann, wenn die Auskunft in elektronischer Form (E-Mail) erteilt wird. Dies ist erforderlich, um Bescheide in diesem Verfahren zustellen zu können und um sicherzustellen, dass eine Gebührenforderung auch vollstreckt werden kann. Bitte übermitteln Sie mir hierfür Ihren vollständigen Namen und eine zustellungsfähige Anschrift, die mit einer (digitalen) Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder einer aktuellen Meldebescheinigung verifiziert werden. Die übermittelten Daten werden vertraulich behandelt. Mit freundlichen Grüßen
Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Pr…
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
[EXTERN]-Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191181]
Datum
20. Juli 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Nach entsprechender Prüfung teile ich Ihnen mit, dass der Antrag in unterschiedlichen Referaten bearbeitet werden müsste. Da die Prüfung und Zusammenstellung der von Ihnen geforderten Unterlagen einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen würde, gehe ich davon aus, dass beim Stattgeben Ihres Antrages Kosten (Gebühren und Auslagen) anfallen würden. Nach § 1 Absatz 1 und Teil A, Ziffer 4b des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes (BremIFGGebV) gilt bei einem erheblichen Verwaltungsaufwand ein Gebührenrahmen von 150,00 bis 360,00 Euro. Die konkrete Bemessung der Gebühr innerhalb dieses Gebührenrahmens ist derzeit noch nicht möglich. Die tatsächliche Festsetzung der Höhe der Gebühren und Auslagen nach § 3 Satz 1 BremIFGGebV erfolgt allerdings erst beim Stattgeben Ihres Antrages. Eine Ablehnung oder Rücknahme Ihres Antrages ist gebührenfrei nach § 10 Abs. 2 Satz 2 BremIFG in Verbindung mit § 1Abs. 1 BremIFGGebV und teil A Gebühren, Ziffer 6 des dem BremIfGGebV anliegenden Kostenverzeichnis. Im Hinblick auf die im Rahmen des Stattgebens Ihres Antrages anfallenden Kosten möchte ich Sie um Rückmeldung darüber bitten, ob Sie Antrag aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Über den Aufwand, den Sie nennen, bin ich überrascht. …
An Der Senator für Inneres Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191181]
Datum
20. Juli 2020 15:19
An
Der Senator für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Über den Aufwand, den Sie nennen, bin ich überrascht. Zur Klarstellung: es geht mir allein um nach innen gerichtete Dokumente, d.h. allein um Dokumente zum Umgang mit etwaigem Rassismus oder zu anti-rassistischer Arbeit in Ihrem Hause. Gerne bin ich bereit, meine Anfrage auf Dokumente seit 2016 einzuschränken, und bei überarbeiteten Dokumente auf die jeweils aktuelle Version. Ich nehme an, das verändert Ihre Kalkulation? Ich gehe weiterhin davon aus, dass hierfür allenfalls minimaler Aufwand anfällt. Unten für sie auch meine Anschrift. Darf ich fragen, warum Sie es für notwendig erachten, dass ich zusätzlich eine Ausweiskopie übersende? §7 (1) ist dahingehend ja eine Kann-Bestimmung. Ich wüsste nicht, warum dies hier notwendig sein sollte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191181/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Senator für Inneres
Sehr geehrteAntragsteller/in nach hausinternen Abfragen teile ich Ihnen mit, dass der senatorischen Behörde des …
Von
Der Senator für Inneres
Betreff
AW: [EXTERN]-Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191181]
Datum
22. Juli 2020 13:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nach hausinternen Abfragen teile ich Ihnen mit, dass der senatorischen Behörde des Senators für Inneres keine internen Weisungen und Dokumente zum Umgang mit Rassismus vorliegen und ich Ihnen deshalb keine Informationen zur Verfügung stellen kann. Da es bei Ihrer Anfrage auch m.E. um Dokumente zum Rassismus im gesamten öffentlichen Dienst geht, liegt die Zuständigkeit beim Senator für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen