Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191199]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191199/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Mail vom 26. Juni. Grundsätzlich ist I…
Von
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Betreff
WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191199]; SE I/A
Datum
13. Juli 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Mail vom 26. Juni. Grundsätzlich ist Ihnen nach § 80 Abs. 1 HDSIG die Möglichkeit eröffnet, vom Hessischen Ministerium der Justiz (HMdJ) Zugang zu Informationen bzw. Auskünfte zu verlangen. Das Problem, das sich bei dem vorliegenden Antrag stellt, ist seine Unbestimmtheit, da er einen konkreten Bezug zu einem oder mehreren Verwaltungsvorgängen nicht erkennen lässt, sondern nur pauschal auf die Thematik „Rassismus“ verweist. Nach Auffassung des von mir beteiligten behördlichen Datenschutzbeauftragten geht das im vorliegenden Fall jedoch zu weit. Die Erwartung, dass das HMdJ Ihnen nun eine Vielzahl von Verwaltungsvorgängen nennt, wo irgendwo das Stichwort „Rassismus“ o. ä. fällt, könnte nach seiner Auffassung mit dem Hinweis auf § 85 Abs. 2 Satz 1 HDSIG abgelehnt werden – zumal der Suchbegriff „Rassismus“ tatsächlich zu einem „unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand“ führen könnte. Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie Angaben zur Beschreibung der begehrten Informationen liefern könnten, die die Eingrenzung des Themas für mein Haus ermöglichen würde. Mit freundlichem Gruß