Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191034]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191034/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.06.2020, deren Erhalt…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.06.2020
Datum
30. Juni 2020 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.06.2020, deren Erhalt wir hiermit bestätigen. Nach erfolgter Prüfung werden wir unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Ihre Anfrage vom 26.06.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.06.2020. Das Hessisc…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Betreff
Ihre Anfrage vom 26.06.2020
Datum
3. Juli 2020 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.06.2020. Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) können den Anspruch nicht begründen. Es handelt sich bei den geforderten Unterlagen nicht um Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 3 HUIG. Der Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Ebenfalls ist der Anwendungsbereich des VIG nicht eröffnet. § 1 VIG normiert ausschließlich einen Informationsanspruch bezüglich Erzeugnissen im Sinne des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Ziff. 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nur gegenüber Bundesbehörden, § 1 IFG. Mit Inkrafttreten des HDSIG hat zwar das Land Hessen einen Anspruch auf Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen normiert, jedoch ist hier auf § 81 Abs.1 Ziff.7 HDSIG zu verweisen; da der Landkreis Hersfeld-Rotenburg die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG nicht aufgrund Satzung ausdrücklich bestimmt hat, besteht vorliegend kein Informationsrecht Ihrerseits. Da die von Ihnen zitierten Anspruchsgrundlagen auf Informationszugang nicht einschlägig und überdies auch keine weiteren Anspruchsgrundlagen ersichtlich sind, können wir Ihrer Anfrage leider nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2020 [#191034] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freund…
An Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 26.06.2020 [#191034]
Datum
8. Juli 2020 17:20
An
Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Hersfeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191034/