Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191038]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191038/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des La…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 26. Juni 2020 (Herausgabe von internen Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus)
Datum
1. Juli 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang vom 26. Juni 2020. Bei der Beantwortung Ihres Antrags handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) demjenigen bekanntzugeben ist, für den er bestimmt ist. Das heißt, dass die Identität des Antragsstellers erkennbar sein muss. Hierzu wird neben dem Vor- und Zunamen auch Ihre vollständige Anschrift benötigt. Daher möchte ich Sie bitten, mir Ihre Anschrift bis zum 08. Juli 2020 mitzuteilen, da eine Antragsbearbeitung sonst nicht möglich ist. Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags Kosten für die Prüfung auf Informationszugang zu erheben sind. Die Gebühren und Auslagen werden nach § 10 Absatz 1, Absatz 3 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen - Anhalt (IGZ LSA) in Verbindung mit der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen - Anhalt (IGZ LSA KostVO) und dem § 3 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenordnung Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben. Ich weise schon jetzt daraufhin, dass Gebühren und Auslagen auch bei einer Ablehnung des Antrags entstehen. Sollten Sie an einer weiteren Prüfung interessiert sein, teilen Sie mir dies bitte ebenfalls bis zum 08. Juli 2020 mit. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag auf Informationszugang nicht weiter festhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung... Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachse…
An Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung... Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 26. Juni 2020 (Herausgabe von internen Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus) [#191038]
Datum
1. Juli 2020 14:10
An
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest. Unten für Sie meine Anschrift, dennoch bitte ich weiterhin um Übermittlung der Dokumente auf elektronischem Weg. Wollen Sie begründen, warum Sie auch bei einer Ablehnung des Antrags Gebühren und Auslagen erheben wollen, insbesondere mit Blick auf §10 (2a) IZG LSA? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191038 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191038/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
AW: Eingangsbestätigung... Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachse…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Betreff
AW: Eingangsbestätigung... Informationszugangsgesetz nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 26. Juni 2020 (Herausgabe von internen Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus) [#191038]
Datum
2. Juli 2020 08:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in es handelt sich um einen Antrag der von mir vollumfänglich geprüft und beschieden wird. Da ich den derzeitigen Prüfungsaufwand noch nicht abschätzen kann, wollte ich Sie zuvor, auf die Kosten hinweisen. Sollten die Gebühren nicht mehr als 50 € betragen, kommt der § 10 Absatz 2a IZG LSA zur Anwendung. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anh…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Bernburg (Saale)
Betreff
Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informationszugang nach § 1 Absatz 1 Informationszugangsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 26. Juni 2020 (Herausgabe von internen Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus) [UNSCANNED]
Datum
22. Juli 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Bescheid.7z
500,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den verschlüsselten Bescheid vom 21. Juli 2020 zur weiteren Verwendung. Für die Entschlüsselung möchte ich Sie bitten, sich kurz mit mir in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen