Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191252]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191252/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Insoweit kann ich den Empfang Ihrer Anfrage be…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191252]
Datum
1. Juli 2020 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Insoweit kann ich den Empfang Ihrer Anfrage bestätigen. Generell ist u.a. die Erteilung einfacher Auskünfte gebührenfrei. Auch fallen grundsätzlich keine Gebühren an, auch wenn ein Antrag abgelehnt wurde. Bei einem Antrag auf Informationszugang können aber auch Kosten entstehen. Eine erste Prüfung Ihrer Anfrage hat ergeben, dass die zwangsläufige Einbindung verschiedener Arbeitsbereiche in meinem Hause erforderlich sein wird. Dieser sich abzeichnende Umfang geht über eine einfache Auskunft hinaus. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Die für eine Anfrage anfallenden Gebühren können sich dabei zwischen 25 Euro und 500 Euro bewegen. Sollten Sie dennoch Ihre Anfrage aufrechterhalten, wovon ich auch ausgehe, schreibt § 11 Abs. 2 Satz 1 Landestransparenzgesetz vor, dass der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Dazu ist über eine bloße E-Mail-Adresse hinaus auch eine Anschrift erforderlich. Diese bitte ich mir noch mitzuteilen, damit ich den späteren Kostenbescheid auch entsprechend adressieren kann. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass Ihr Antrag ohne die erforderlichen Angaben zu Ihrer Identität nicht bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten, anbei au…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191252]
Datum
1. Juli 2020 16:42
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten, anbei auch meine Adresse. Bei der Berechnung etwaiger Gebühren möchte ich zu Bedenken geben, dass die angefragten Informationen im öffentlichen Interesse sind. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191252/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Einbindung der verschiedenen Arbeitsbereiche im Ministerium der Finanzen Rheinla…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191252]
Datum
15. Juli 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Einbindung der verschiedenen Arbeitsbereiche im Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz führte zu dem Ergebnis, dass keine internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus im Sinne Ihrer Anfrage vom 26.06.2020 vorhanden sind. Nach dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz wären für die eigens zu Ihrer Anfrage durchgeführten Recherchen Gebühren in Höhe von insgesamt 134,09 € geltend zu machen. Aus Billigkeitsgründen wird ausnahmsweise von einer Festsetzung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adress…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191252]
Datum
20. Juli 2020 10:51
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191252/