Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    26. Juli 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191277]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191277/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, ergeh…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anfrage nach dem LIFG, hier: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191491]
Datum
27. Juli 2020 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020, ergeht folgende Entscheidung: 1. Sie erhalten nachfolgende Informationen zu Ihrem Antrag. 2. Darüber hinaus wird der Antrag abgelehnt. 3. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Mit E-Mail vom 26.06.2020 haben Sie beim Landespolizeipräsidium, sowie bei den regionalen Polizeipräsidien und der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg den unten stehenden Antrag gestellt. Hierzu können wir Ihnen gebündelt für die Polizei in Baden-Württemberg nachfolgende Informationen geben: Zu 1.: Allgemein: Zu Informationen grundsätzlicher Art im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern steht den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten das Leitbild der Polizei BW zur Verfügung. Hierin werden allgemeine Grundsätze thematisiert. Das Leitbild der Polizei ist im Internet abrufbar: (https://www.polizei-bw.de/leitbild/). Aus dem Bereich des PP Offenburg: Aus dem Bereich des PP Offenburg erhalten Sie im Anhang einen Mitarbeiterbrief des Polizeipräsidenten Reinhard Renter und einen wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema Racial Profiling. Bereiche Aus- und Fortbildung bei der Polizei: Im Rahmen der Aus- und Fortbildung an der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg wird das Thema Rassismus in zahlreichen Bildungsangeboten direkt oder im Zusammenhang aufgegriffen. Die einzelnen Lehr- und Lernunterlagen enthalten zum Teil polizeispezifische oder sonstige Inhalte, die als Verschlusssache eingestuft sind und daher nicht übermittelt werden können. Hierzu Näheres unter Ziffer 2. - Ausbildung zum mittleren und Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst Damit Rassismus und alle Formen von Diskriminierung in die polizeiliche Arbeit keinen Eingang finden, werden allen Auszubildenden die soziale Kompetenz sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die zur gesetzeskonformen Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes erforderlich sind. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Persönlichkeitsbildung zukünftiger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gelegt. Auf diese Weise werden sie gezielt auf die besondere Verantwortung vorbereitet, welche ihnen in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat zukommt. Das Ziel der Ausbildung ist die Gewährleistung maximaler Sicherheit sowie der stets gerechte und vertrauensvolle Umgang mit allen Bürgerinnen und Bürgern. Zu diesem Zweck werden im Fach Psychologie, im Zusammenhang mit der sozialen Wahrnehmung, u.a. die Themen Vorurteile und Stereotypen sowie die damit einhergehende Problematik des Rassismus behandelt. Den angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten wird vermittelt, dass der Kontakt mit anderen Kulturen die Neigung zu Vorurteilen und diskriminierenden Verhaltensweisen reduziert und gerade deshalb der Tatsache, dass auch viele der jungen Kolleginnen und Kollegen ihre Wurzeln außerhalb Deutschlands haben, eine hohe Bedeutung zukommt. An die Thematik angeknüpft wird in Lehrstunden zum Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. In diesen werden Kenntnisse über den Akkulturationsprozess und die mit ihm verbundenen sozialen Phänomene vermittelt. Im Fach Berufsethik wird die Thematik interkulturelle Kompetenz behandelt. Inhalt der Vorlesungen sind die weitergehende Reflexion von Praxiserfahrungen hinsichtlich der Begegnung von Polizei und Migrantinnen und Migranten, die differenzierte Auseinandersetzung mit Diskriminierungsvorwürfen und die Sensibilisierung für stereotype Wahrnehmungs- und Einstellungsmuster. Ziel ist die Stärkung sozialer und kommunikativer Kompetenz für die angemessene und zielführende Gestaltung interkultureller Begegnungssituationen. Im Sinne der Diskriminierungsprävention erfolgt, neben der Stärkung von Schlüsselqualifikationen wie Urteils- oder Kritikfähigkeit, im Rahmen der polizeilichen Ausbildung gleichzeitig die Abgrenzung zu unerwünschtem, inadäquatem Verhalten oder Auftreten. Das gilt für jede Form von diskriminierendem Verhalten, sowohl nach außen in Form von Intoleranz gegenüber bestimmten Gruppierungen und Minderheiten, als auch im Innenverhältnis und hier an den Tag gelegte Verhaltensweisen wie Aggression, Mobbing oder falsch verstandener Korpsgeist. Im Rahmen von situativen Handlungstrainings wird das theoretisch Gelernte praxisbezogen angewandt. Die Auszubildenden werden hier dahingehend sensibilisiert, dass polizeiliche Maßnahmen nicht von der ethnischen Herkunft einer Person oder subjektiver Attribution abhängig gemacht werden dürfen, sondern in jedem Einzelfall nach objektiven Kriterien zu erfolgen haben. - Fortbildung bei der Polizei Nach der Ausbildung fließt das Thema in das regelmäßig zu absolvierende Einsatztraining bei den örtlichen Polizeidienststellen ein und wird anlassbezogen aufgegriffen. Darüber hinaus werden die Themen Rassismus und Diskriminierung in zahlreichen Fortbildungen aufgegriffen, wie z.B. • „Interkulturelle Kompetenz - Zusammenarbeit mit Moscheevereinen“ „Multikulturalität (fremde Kulturen/Weltanschauungen) und Konfliktpotentiale im täglichen Dienst“ • „Staatsschutzkriminalität - Grundseminar“ • „Jugendsachbearbeiter Grundlagen -Modul A-“ (hier gruppendynamische Prozesse von Ausgrenzung) • „Grundseminar Prävention“ • „Extremismusprävention“ • „Qualifizierungslehrgang für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst“ • „Schulung der polizeilichen Ansprechpartner zum Thema Antisemitismus“ In der Fortbildung „Führung und Zusammenarbeit“ wird ausführlich die Verantwortung von Führungskräften für die Entwicklung der Organisationskultur erörtert. Es wird dargestellt, dass es von hoher Bedeutung ist, die Wertehaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv zu gestalten. Im täglichen Dialog ist stets dafür Sorge zu tragen, dass die Achtung der Menschenwürde, die Orientierung an Recht und Gesetz und politische Neutralität respektiert und aktiv gelebt werden. Ziel ist es hier, rassistische und diskriminierende Tendenzen nicht nur zu erkennen, sondern bereits deren Entstehung zu unterbinden. Die Grundlage hierfür bildet die Schaffung einer positiven, von Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz geprägten Organisations- und Führungskultur, welche im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses eine positive Fehlerkultur pflegt. Die Grundausrichtung des Handelns soll sich dabei nicht nur an Gesetzen und Vorschriften, sondern auch an ethisch-moralischen Grundwerten ausrichten. Das für die Polizei Baden-Württemberg definierte Leitbild „Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt“ spiegelt diese Einstellung wieder. - Einbindung externer Referenten, weiterführende Veranstaltungen und Kooperation In die Aus- und Fortbildung der Landespolizei Baden-Württemberg werden Referenten des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg („konex“) sowie des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg eingebunden. Ergänzend zur Vermittlung von Inhalten im Rahmen von wiederkehrenden Aus- und Fortbildungsangeboten finden immer wieder zielgerichtete Einzelveranstaltungen statt, um Polizistinnen und Polizisten nochmals für verschiedenen Themenbereiche zu sensibilisieren. So gastierte beispielsweise in den Jahren 2014 und 2016 die Wanderausstellung „Ordnung u. Vernichtung – die Polizei im NS-Staat“ an verschiedenen polizeilichen Ausbildungsstandorten, 2019 wurde die Veranstaltungsreihe die Veranstaltungsreihe „DAS ANDERE LEBEN“ von Thomas Darchinger und Wolfgang Lackerschmid in die Aus- und Fortbildung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einbezogen. Nach Aufhebung der Restriktionen anlässlich der Corona-Pandemie ist geplant, an allen Standorten der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg eine Ausstellung des Deutschen Zentralrats der Sinti und Roma durchzuführen. Weiterhin soll in diesem Zusammenhang ein „studium generale“ durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die bereits seit Juli 2014 bestehende Kooperation zwischen der Polizei und dem Haus der Geschichte zeitnah fortgeschrieben werden. Die am 3. Dezember 2018 erfolgte Eröffnung des Lern- und Gedenkortes in der ehemaligen Gestapozentrale „Hotel Silber“ in Stuttgart war der bisherige Höhepunkt konstruktiver, unter anderem auch wissenschaftlicher Zusammenarbeit zwischen dem Haus der Geschichte und Studierenden der Polizei. Die Konfrontation mit den systematisch durchgeführten Verbrechen des Nationalsozialismus ist ein bedeutender Aspekt, um das Verständnis für Freiheit, Gleichheit und Demokratie innerhalb der Polizei gezielt zu fördern und jeder Form von rassistischen Tendenzen entgegenzuwirken. Aus dem Bereich des PP Einsatz: Vorfälle in Zusammenhang mit Rassismus, rechtsextremen Umtrieben oder Polizeigewalt, die strafrechtlich und/oder disziplinarisch relevant sind, werden konsequent verfolgt. Wir legen heute schon Wert darauf, dass künftiges Stammpersonal über den Umgang mit Rassismus geschult wird. Das Polizeipräsidium Einsatz beschäftigt sich darüber hinaus aktuell mit der Frage, wie mögliches Fehlverhalten vermieden werden kann und wie eventuelle Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden können. Zur Prävention sollen strukturierte Reflexionsveranstaltungen zum beruflichen Selbstverständnis ermöglicht und nachhaltig eingeführt werden. Begleitet vom einsatzpsychologischen Dienst (EPD) ist für Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger beim Polizeipräsidium Einsatz ein Fortbildungsmodul „Werte“ geplant. Dahinter liegt die Idee, eine strukturierte Reflexionsveranstaltung über das berufliche Selbstverständnis einzuführen. Solche Fortbildungsmaßnahmen sollen sich in Zukunft nicht nur an Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger beim Polizeipräsidium Einsatz richten, sondern auch die bereits Beschäftigten miteinschließen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich dabei in Form moderierter Veranstaltungen mit der Thematik Werte in einer Organisation, dem eigenen Werteverständnis und die Auswirkung auf das berufliche Handeln und in der Folge auf die öffentliche Wahrnehmung auseinander. Aktuelle Themen, wie z.B. die Rassismusdebatte, werden dabei aufgegriffen und diskutiert. In den beiden Bereitschaftspolizeidirektionen (BPDir) Bruchsal und Göppingen finden schon seit 2011 SFM-Seminare (Systematische Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) statt. Im Jahre 2018 fand eine Veranstaltung mit dem Thema „Radikalisierungsprozesse und –prävention“ in Göppingen statt. Unter anderem wurde das Demokratiezentrum Göppingen vorgestellt. Eine Broschüre erhalten Sie im Anhang. Im Zusammenhang mit dem Thema „Werte und Normen in der Polizei“ fand im Jahre 2019 ein Seminar in Bruchsal statt. Dabei wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Seminarleitung ebenfalls zu dieser Thematik sensibilisiert. Des Weiteren wird anlassbezogen der Umgang mit Rassismus im Rahmen von Besprechungen thematisiert. Zu 2.: Der Zugang zu amtlichen Informationen richtet sich vorliegend nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Zweck dieses Gesetzes ist es, unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten und sonstiger berechtigter Interessen durch ein umfassendes Informationsrecht den freien Zugang zu amtlichen Informationen sowie die Verbreitung dieser Informationen zu gewährleisten, um die Transparenz der Verwaltung zu vergrößern und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Antragsberechtigte haben nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, es sei denn, der Anspruch besteht aus den in §§ 4 bis 6 LIFG genannten Gründen nicht und/oder es liegt ein Ablehnungsgrund im Sinne des § 9 LIFG vor. Soweit Schulungsdokumente für die Ausbildung zum mittleren und gehobenen Polizeidienst als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, bzw. eingestufte Dokumente bzw. Auszüge solcher Dokumente enthalten, wird eine Herausgabe abgelehnt. Gemäß § 4 Absatz 2 LIFG werden die durch Rechtsvorschriften und die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) geregelten Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten vom LIFG unberührt gelassen. Der Anspruch nach dem LIFG umfasst nicht Informationen ab der Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (vgl Debus Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, § 4 Rdnr. 117). Von daher ist Ihr Antrag diesbezüglich abzulehnen. Gemäß § 9 Abs. 2 LIFG wird mitgeteilt, dass der gewünschte Informationszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich ist. Das ergänzend von Ihnen als Anspruchsgrundlage benannte Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), das ebenfalls benannte Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) und das Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) sind im Falle der angefragten Informationen nicht einschlägig, da es sich dabei weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen im Sinne der beiden Gesetze handelt. Zu 3.: Die Gebührenentscheidung beruht auf § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 5 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart erhoben werden. Hinweis: Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, diese Entscheidung soll beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen