Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämt…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191280]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191280/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Anfrage zum Umgang mit Rassismus im Ministerium für Inneres und Sport Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ih…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
Anfrage zum Umgang mit Rassismus im Ministerium für Inneres und Sport
Datum
2. Juli 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Eingang Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 zum Umgang mit Rassismus im Ministerium für Inneres und Sport bestätige ich. Eine gesonderte statistische Erfassung von Beschwerden aus Anlass von rassistischen Vorfällen oder Äußerungen bzw. strukturellem Rassismus erfolgt nicht, daher kann auch keine entsprechende Statistik übermittelt werden. Im Ministerium für Inneres und Sport ist das Thema Umgang mit Rassismus vielfältig präsent. Entsprechend Ihrem Antrag gem. §§ 1, 7 IZG LSA vom 26. Juni 2020 möchte ich Ihnen die erbetene Kalkulation zu den voraussichtlich entstehenden Kosten, zukommen lassen. Hinsichtlich der Erlasse, Dienstanweisungen, Handreichungen oder Schulungsmaterialien an die nachgeordneten Behörden zum Thema Rassismus muss ich Ihnen mitteilen, dass viele Vorgänge Aussagen zum Umgang mit Rassismus enthalten. Der Rechercheaufwand ist dementsprechend hoch und kann vorläufig nur geschätzt werden. Die von Ihnen ebenfalls begehrte vorherige nähere Aufstellung und Begründung bezüglich der zu erwartenden Kosten (§ 10 Abs. 1 IZG LSA) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung: Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Kosten sind: - das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) vom 19. Juni 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 242), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 37), - die Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) vom 21. August 2008 (GVBl. LSA 2008, S. 302), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juni 2018 (GVBl. LSA 2018, S. 159), - das Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA) vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA 1991, S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA 2010, S. 340) und - die Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA 2012, S. 336), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Februar 2020 (GVBl. LSA S. 25, 38). Die Gebührenberechnung erfolgt gemäß Teil A der Anlage zu § 1 der IZG LSA KostVO nach Zeitaufwand. Der im Vorfeld einer Bearbeitung nur sehr grob kalkulierbare Zeitaufwand für die Bearbeiter - mehrere zu beteiligende Referate -, Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12, beträgt voraussichtlich insgesamt 5 Stunden. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 AllGO LSA sind für Beamten der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt bzw. Beschäftigte der Entgeltgruppen E 9 bis E 12 als Stundensatz 57 Euro zugrunde zu legen. Für den geschätzten Gesamtzeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages ergeben sich somit voraussichtlich Gebühren in Höhe von 285 Euro. Zur Beantwortung Ihres Antrages gehe ich zudem davon aus, dass Ihnen die versendbaren Unterlagen in elektronischer Form und damit kostenfrei übermittelt werden können. Sollten Sie jedoch Papierabzüge wünschen, entstünden hierfür zusätzliche Kosten. Die Pauschbeträge für Auslagen im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 8 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bestimmen sich nach Teil B zu § 1 der IZG LSA KostVO. Nach Nr. 1.1.1 des Teils B zu § 1 der IZG LSA KostVO. sind bei Kopien ab 10 Seiten je Seite 0,31 Euro anzusetzen. Über das genaue Seitenvolumen der Ihnen zu übermittelnden Unterlagen und entsprechend der entstehenden Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine Aussage getroffen werden. Somit betragen die für Sie zu erwartenden Gesamtkosten voraussichtlich mindestens 285 Euro. Ich bitte mir bis zum 10. Juli 2020 mitzuteilen, ob Sie an Ihrer Anfrage auch unter Berücksichtigung der anfallenden Verwaltungskosten festhalten. Höre ich bis dahin nichts von Ihnen, gehe ich davon aus, dass sich die Angelegenheit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zum Umgang mit Rassismus im Ministerium für Inneres und Sport [#191280] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zum Umgang mit Rassismus im Ministerium für Inneres und Sport [#191280]
Datum
2. Juli 2020 13:38
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Zur Sicherheit möchte ich klarstellen, dass es mir nicht um Dokumente Ihres Ministeriums geht, die nach außen gerichtet sind, sondern um Dokumente zum Umgang mit (z.B.) strukturellem Rassismus oder zu anti-rassistischer Arbeit innerhalb ihres Ministeriums. Das mag den Umfang der angefragten Informationen reduzieren. Zudem bin ich gerne bereit, meinen Antrag zeitlich einzuschränken auf Dokumente seit dem Jahr 2016, und hier genügt mir bei Überarbeitungen die jeweils aktuellste Version. Ich gehe davon aus, dass das Ihre Kalkulation verändert. Außerdem bevorzuge ich in der Tat die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191280/
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191280]
Datum
22. Juli 2020 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema. Im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt bestehen keine besonderen Anweisungen für den Umgang mit Rassismus im Sinne der Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt &g…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191280]
Datum
22. Juli 2020 21:48
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191280/