DVpartnerschaftlicherUmgangKurzbersicht

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

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Dienstvereinbarung (DV) zum partnerschaftlichen Umgang am Arbeitsplatz beim WM Ziele (Vorwort):                                                                                                 Begriffsbestimmungen (§ 2): -   Förderung eines kooperativen und konstruktiven Miteinanders am Arbeitsplatz.                               -    Mobbing: Häufiges und auf längere Zeit betriebenes Schikanieren, Bedrängen, Herabsetzen oder Ausgrenzen -   Beitrag zum guten Arbeitsklima und Schutz und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten.                       von Kollegen/innen am Arbeitsplatz mit dem Ziel, ihn/sie zu verunsichern, aus seiner/ihrer Position oder -   Vorhandene Konflikte frühzeitig erkennen, sie offen und konstruktiv ansprechen und sie friedlich und            sogar aus dem Beschäftigungsverhältnis zu verdrängen. einvernehmlich lösen.                                                                                      -    Diskriminierung: Jede benachteiligende, nicht gerechtfertigte, willkürliche Behandlung von Personen sowie -   Angriffe auf die Menschenwürde, wie Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung unterbinden, sie          jede diesbezügliche Äußerung in mündlicher oder schriftlicher Form über Personen aufgrund der Rasse, der ggf. sanktionieren und Betroffenen Hilfe gewähren.                                                              ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen -   Handlungsrahmen für den Konfliktfall schaffen und das Bewusstsein aller Beschäftigten für solche                Identität. Sachverhalte schärfen.                                                                                     -    Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Jedes vorsätzliche sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt oder dies bezweckt. Geltungs- und Anwendungsbereich (§ 1):                                                                              -    Im Streitfall gelten die Begriffsbestimmungen des § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). -   gilt für alle Beschäftigten im Sinne des § 4 LPVG -   Bei Verstößen von Dienstleistern des WM gegen die o.g. Ziele Prüfung von Sanktionsmöglichkeiten (Kündigung Vertragsverhältnis, Strafanzeige oder Strafantrag des Dienstvorgesetzten), § 9 Abs. 2 Verhaltensgrundsätze (§ 3):                                                                                      Ansprechpartner/innen im Konfliktfall (§ 6): - Vorgesetzte/r -   Durch eigenes partnerschaftliches Verhalten sollen die Beschäftigte zu einer positiven Arbeitsatmosphäre    - Referat 12 beitragen. Konflikte sollen offen angesprochen und gemeinsame Wege zur Lösung gesucht werden.               - Interne Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Referat 11 -   Beschäftigte sollen ein Fehlverhalten im Sinne dieser Vereinbarung nicht hinnehmen, sondern sich dagegen    - Personalrat zur Wehr setzen.                                                                                            - Schwerbehindertenvertretung -   Einhaltung des durch die DV vorgegebenen Handlungsrahmens.                                                  - Beauftragte für Chancengleichheit - psychologische Beratungsstelle des WM - Interne Konfliktschlichtungsstelle für betroffene Beschäftigte (§ 7): Informations- und Schulungsmaßnahmen (§ 4):                                                                               Paritätisch besetzte Beschwerdestelle im WM (dauerhaft eingerichtet aus einem Personenkreis, der je zur Hälfte vom PR und von Abt. 1 benannt ist, im Konfliktfall agieren 2 Personen aus diesem Team) -   Mobbing, Diskriminierung und sexuelle Belästigung sind Inhalte von verpflichtenden Führungskräfte- schulungen.                                                                                              Aufgaben der Konfliktschlichtungsstelle: -   Personalreferate, Personalrat, BfC, Schwerbehindertenvertretung erhalten entsprechende Schulungen           - Prüfung, ob es sich bei der eingegangenen Beschwerde um einen Fall im Sinne dieser Vereinbarung handelt, -   Für alle anderen Beschäftigten werden entsprechende Fortbildungen angeboten.                                - auf Wunsch der Betroffenen Beratung über interne und externe Anlaufstellen - Durchführung und Leitung der Gespräche im Rahmen des internen Schlichtungsverfahrens, ggf. unter Einbeziehung externer Hilfen Personaldatenverarbeitung, Datenschutz und Vertraulichkeit (§ 10):                                                  - mit Zustimmung der Betroffenen Unterrichtung des Referats 12, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist (z. B. - Unterrichtung über die im Rahmen der Konfliktschlichtung erhobenen Daten und deren Verarbeitung                   wenn Personalmaßnahmen geprüft werden müssen) oder von Referat 11, wenn von einem AGG-Fall - Zweckgebundenheit der verarbeiteten Daten                                                                         ausgegangen wird - Rechte der Betroffenen                                                                                        - Erstellen einer anonymisierten Jahresstatistik zur kontinuierlichen Verbesserung des Prozesses. - Aufbewahrung der Unterlagen bzw. Löschung der Daten Verfahren der Konfliktbearbeitung durch Konfliktschlichtungsstelle (§ 8): Verantwortung der Vorgesetzten (§ 5):                                                                               - Beschwerden schriftlich oder per E-Mail an Funktionspostfach „Konfliktschlichtungsstelle“ - Anhörung der /des Betroffenen und ggf. weiterer Beteiligter -   Verbesserung der Kommunikation mit und zwischen den Beschäftigten (z.B. regelmäßige                         - Suche nach Konfliktlösung in einem gemeinsamen Termin mit den Beteiligten Referatsbesprechungen)                                                                                      - Evtl. Einschaltung Externer (Mediation, Moderation, Konfliktberatungsstelle) -   Hinweisen auf Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz unverzüglich nachgehen    - Unterrichtung der /des Betroffenen vom Abschluss des Verfahrens (Ernstnehmen von entsprechenden Hinweisen, zunächst neutral bleiben ohne direkt Partei zu ergreifen, mit den Beteiligten das Gespräch suchen, ggf. interne Hilfsangebote nutzen)                                  Folgen und Sanktionen (§ 9): arbeits-, disziplinar- oder strafrechtlichen Maßnahmen sind in jeder Verfahrensphase zu prüfen und ggf. zu veranlassen, falls erforderlich.
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