Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191046]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191046/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen
Ich bin voraussichtlich ab 29.06.2020 wieder im Hause. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Nachricht bitte an: &…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen
Betreff
Antw: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191046] (automatische Antwort)
Datum
26. Juni 2020 10:40
Status
Warte auf Antwort
Ich bin voraussichtlich ab 29.06.2020 wieder im Hause. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Nachricht bitte an: <<E-Mail-Adresse>> >>> "<< Adresse entfernt >> [#191046]" <<Name und E-Mail-Adresse>> 26.6.20 10:40 >>> Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landrat hat mich beauftragt, auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020 zu internen Dokumen…
Von
Ausländerbehörde des Landkreises in Gräfenhainichen
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191046]
Datum
27. Juli 2020 15:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Landrat hat mich beauftragt, auf Ihre Anfrage vom 26.06.2020 zu internen Dokumenten zum Umgang mit Rassismus zu antworten. Interne Weisungen zum Umgang mit Rassismus sind in der Kreisverwaltung nicht vorhanden. Es werden weiterhin auch keine spezifischen Beschwerdestatistiken zu diesem Thema geführt. Beschwerden zu Rassismus bzw. rassistischen Äußerungen werden ggf. als Dienstaufsichtsbeschwerden behandelt. Dem Büro des Landrates, welches laut allgemeiner Dienst- und Geschäftsanweisung für die Verwaltung des Landkreises Wittenberg Empfänger von Dienstaufsichtsbeschwerden ist, sind diesbezüglich allerdings keine Beschwerden bekannt. Im Rahmen der Netzwerkarbeit arbeiten die Koordinierungsstelle Migration (Kreisverwaltung) und das Integrationsnetzwerk des Landkreises Wittenberg zusammen mit Akteur*innen aus dem Feld der antirassistischen Arbeit, zum Beispiel mit dem Projekt „Respektcoaches“ in der Lutherstadt Wittenberg (die Projektmitarbeiterin ist zugleich regionale Koordinatorin für die „Schulen ohne Rassismus“), der Opferberatung bzw. Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalttaten und dem Mobilen Beratungsteam gegen Rechtsextremismus in Sachsen-Anhalt (Projekt GegenPart). Im Integrationskonzept des Landkreises Wittenberg bekennt sich der Landkreis „zum Ziel der Integration und zugleich zu einer Kultur der Offenheit, des Willkommens und der Toleranz. Diskriminierung und Ausgrenzung soll dabei ausdrücklich entgegengewirkt werden“. Im Zusammenhang damit sind interkulturelle Öffnung und der Aufbau interkultureller Kompetenz sowohl in der Kreisverwaltung als auch im Landkreis allgemein ein Ziel und Aufgabenfeld der Koordinierungsstelle Migration. Auch im Rahmen des Leitbilds der Kreisverwaltung (beigefügt) sind die Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Offenheit gegenüber Zuwanderung verankert. Im Zusammenhang damit, ist auch der Wille zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenzen der Beschäftigten zu sehen. Dazu wurden in den letzten Jahren mehrere Schulungen und Workshops für Beschäftigte der Kreisverwaltung, der Kommunen, des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Wittenberg, Netzwerkpartner*innen und ehrenamtliche Multiplikator*innen durchgeführt. Gegenstand der Schulungen waren Themen aus den Bereichen interkulturelle Öffnung und Kompetenz sowie einhergehend damit die Sensibilisierung zum Umgang mit Vorurteilen und Rassismus. Eine Übersicht der entsprechenden Schulungen von 2016 bis 2019 ist beigefügt. Darüber hinaus beteiligte sich der Landkreis Wittenberg auch an den Projekten „Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ (BAMF) und „Willkommen bei Freunden“ (DKJS, BMFSFJ). Beide Projektzusammenhänge beinhalteten die Themen interkulturelle Öffnung bzw. die Sensibilisierung gegenüber Vorurteilen. Auch allgemein beteiligen sich der Landkreis und das Integrationsnetzwerk des Landkreises an Projekten zum Themenfeld „Interkulturelle Öffnung“ und damit der Arbeit gegen Vorurteile und Rassismus (siehe dazu z. B. auch das Integrationskonzept des Landkreises). In diesem Zusammenhang unterstützen wir z. B. ganz aktuell ein Vorhaben zur Sensibilisierung von Teilnehmer*innen einer berufsvorbereitenden Maßnahme zum Thema Rassismus. Der Informationszugang ist nicht gebührenpflichtig. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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