Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191484]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Polizeipräsidium München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191484/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium München
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vor einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bräuchten wir noch die Inf…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
26. Juni 2020 14:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vor einer weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bräuchten wir noch die Information, unter welcher Adresse Sie in << Adresse entfernt >> gemeldet und auch tatsächlich wohnhaft sind. Dazu wäre auch eine telefonische Erreichbarkeit hilfreich, um evtl. weitere Details der Bearbeitung Ihrer Anfrage kurzfristig klären zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#191484] Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Nachricht, unten für Sie meine Adresse. …
An Polizeipräsidium München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#191484]
Datum
26. Juni 2020 16:54
An
Polizeipräsidium München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für Ihre Nachricht, unten für Sie meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191484 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191484/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium München
WG: Ihre Anfrage [#191484] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Aufgrund Ihrer Wohnadres…
Von
Polizeipräsidium München
Betreff
WG: Ihre Anfrage [#191484]
Datum
27. Juni 2020 18:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Aufgrund Ihrer Wohnadresse müssten Sie sich an das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt wenden. Unsere örtliche Zuständigkeit betrifft die Stadt und den Landkreis München. Dazu noch von uns der Hinweis, dass das Allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39/I BayDSG nicht auf die Polizei anzuwenden ist. Mit freundlichen Grüßen