Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche intern…
An Polizeipräsidium Südhessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191497]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Polizeipräsidium Südhessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191497/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Südhessen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juni 2020  haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zum Umgang…
Von
Polizeipräsidium Südhessen
Betreff
WG: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191497]
Datum
7. Juli 2020 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. Juni 2020  haben Sie um die Übersendung von Unterlagen zum Umgang mit Rassismus gebeten. Ihrem Antrag kann leider nicht entsprochen werden. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen