Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche interne…
An Polizeipräsidium Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191498]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Polizeipräsidium Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191498/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Trier
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zur Thematik "Umgang mit …
Von
Polizeipräsidium Trier
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191498]
Datum
26. Juni 2020 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zur Thematik "Umgang mit Rassismus". Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Trier
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage gleichlautend an nahezu alle nachgeordneten Dienststellen des…
Von
Polizeipräsidium Trier
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191498]
Datum
26. Juni 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage gleichlautend an nahezu alle nachgeordneten Dienststellen des Polizeipräsidiums Trier gerichtet. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen als die Behörde "Polizeipräsidium Trier" zentral von hier aus beantworten werden. Insofern erwarten Sie bitte nicht, dass unsere Dienststellen Ihnen eine separate Antwort schreiben sondern eine zentrale des Polizeipräsidiums. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Erledigung. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Trier
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich für das Polizeipräsidium Trier wie folgt beantworten: Alle …
Von
Polizeipräsidium Trier
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191498]
Datum
7. Juli 2020 09:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich für das Polizeipräsidium Trier wie folgt beantworten: Alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamt*innen leisten einen Diensteid auf das Grundgesetz und die Landesverfassung, nachdem sie in einem intensiven und qualitativen Auswahlverfahren als für den Polizeidienst geeignet ausgewählt und eingestellt wurden. Im Rahmen Ihres Studiums werden sie in jeglicher Hinsicht auf die Herausforderungen des Polizeidienstes vorbereitet. Dies beinhaltet rechtliche, taktische, psychologische und viele weitere Aspekte. Über die Inhalte des Curriculums erhalten Sie Informationen von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, die Sie ja ebenfalls angefragt haben. Die Polizei Rheinland-Pfalz befasst sich kontinuierlich mit ihrem Werte-, Rollen- und Selbstverständnis. Bereits 1996 wurde im Rahmen einer damaligen Wertediskussion die Kommission Innere Führung (KIF) als dauerhaftes Gremium eingerichtet, in der unter Leitung des Inspekteurs der Polizei unter anderem die Leiter der Polizeibehörden, die Personalvertretung, die Polizeibeauftragen sowie die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz vertreten sind. Mit der Kommission wurde ein wirksames Instrument geschaffen, das sich mit aktuellen Führungsthemen befasst und eine Art Früherkennungsmechanismus beinhaltet. Eine wesentliche Aufgabe der KIF war die Erarbeitung des Leitbildes für die Polizei Rheinland-Pfalz. Es beschreibt unsere Werte und verdeutlicht, dass die Polizei sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bestrebt ist, ein Klima der Offenheit, des kooperativen Miteinanders und der Toleranz zu leben. Unterschiedliche Führungsinstrumente, wie die Verankerung in der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden und Führungskräften, die jährlichen Mitarbeitergespräche oder auch die besondere Berücksichtigung dieser Aspekte im Beurteilungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Inhalte des Leitbildes im polizeilichen Alltag umgesetzt werden. Die Werte, Rolle und das Selbstverständnis der Polizei wirken in der Organisation sowie auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identitätsstiftend und stabilisierend. Im Leitbild der Polizei hinterlegte Kernaussagen wie "Dienst für und mit dem Bürger", "Wir stehen für Recht und Gesetz" und "Den Menschen sehen'" sind unmittelbarer Ausdruck der Werteorientierung unserer Verfassung, die sich in unserer "Betriebsverfassung der Polizei" widerspiegelt. Auch mit Blick auf den Generationenwandel widmet sich seit letztem Jahr eine eigene „AG Werte“ der KIF den Themen Wertekanon, Rolle und Selbstverständnis. Ihr Ziel ist es, die Wertebildung als Prozess zu beschreiben. Aufgabe der Führungskräfte ist es, unter diesen Prozess aktiv zu begleiten. Organisatorisch gibt es in jedem Polizeipräsidium Fachkommissariate für politisch motivierte Kriminalität / Terrorismus und Beschwerdestellen als Adressaten für Bürgerbeschwerden. Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte der Landespolizei ist ein weiterer Baustein in diesem Kontext. In Trier ist der Polizeipräsident nicht nur Co-Vorsitzender des Kriminalpräventiven Rates der Stadt, er ist darüber hinaus Vorsitzender des hier angegliederten AK gegen Rechtsextremismus. Die Beschwerdestelle des Polizeipräsidiums Trier bearbeitete im Jahr 2019 zwei, im Jahr 2020 bisher kein Verfahren im Zusammenhang mit rassistischen Vorwürfen gegen unsere Polizeibeamt*innen. Weitergehende interne Dokumente, die Sie in Ihrer Anfrage exemplarisch benennen, gibt es im Polizeipräsidium Trier nicht. Mit freundlichen Grüßen