Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

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  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191550]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191550/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Antrag auf Auskunft n. d. Thüringer Transparenzgesetz §9 - Anfrage Nr. 191550 Sehr geehrteAntragsteller/in Zum T…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
Antrag auf Auskunft n. d. Thüringer Transparenzgesetz §9 - Anfrage Nr. 191550
Datum
27. Juli 2020 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zum Thema Ihrer Anfrage vom 26.06.2020, auch veröffentlicht unter https://fragdenstaat.de/anfrage/interne… sind Informationen im Rahmen des "Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" unter 1.) https://denkbunt-thueringen.de/ 2.) https://bildung.thueringen.de/fileadmin… 3.) https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Con… veröffentlicht. Darüber hinaus liegen keine amtlichen Unterlagen im Sinne der Fragestellung "Dokumente zum Umgang mit Rassismus wie Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit in ihrem Haus" im TMBJS vor. Das Ministerium verfügt auch nicht über eine statistische Aufstellung von "Rassistischen Vorfällen", wie sie in der Spezifizierung Ihrer Fragestellung „…; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema“ erbeten wird . Eine solche Aufstellung müsste manuell durch Auswertung von vorliegenden Unterlagen zu „Besonderen Vorkommnissen“ (BV) erstellt werde, was mit aufwandsbezogenen Kosten verbunden wäre. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf mindestens 83,50 € für die Auskunft hinsichtlich der BV eines Jahres belaufen. Falls der Antragsteller die Informationen für mehrere Jahre erhalten möchte, sind die Kosten entsprechend höher. Auslagen werden nicht erhoben. Die voraussichtliche Kostenberechnung beruht auf § 15 ThürTG, §§ 1, 8 Abs. 4, 12 und 21 Abs. 2 (Zeitgebühr) und Abs. 4 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. § 1 und Nummer 1.4 der Anlage zu § 1 der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Ein geringfügiger Aufwand gemäß § 15 Abs. 1 Satz 3 ThürTG liegt nicht vor. Im vorliegenden Fall muss umfangreich recherchiert werden. Die Recherche beschränkt sich dabei nicht nur auf einen Blick in eine Tabelle bzw. in wenige Unterlagen. Es müssen im Geschäftsbereich Datenbestände gesichtet werden, aus denen die Informationen zur Beantwortung des Auskunftsbegehrens herausgenommen und zusammengestellt werden. Hiermit würde eine Mitarbeiterin im gehobenen Dienst mindestens eine Stunde hinsichtlich der BV eines Jahres beschäftigt sein. Hinzu kommt die Prüfung durch eine Mitarbeiterin des höheren Dienstes im Umfang von mindestens ca. 15 Minuten bezüglich der BV eines Jahres. Gemäß § 15 ThürTG sind für öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz Verwaltungskosten zu erheben. Für die Gebührenbemessung gilt gemäß § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürVwKostG das Kostendeckungsprinzip. Gemäß § 21 Abs. 4 ThürVwKostG wird der Personalaufwand zugrunde gelegt. Gemäß § 21 Abs. 2 ThürVwKostG i. V. m. § 1 ThürAllgVwKostO und Nr. 1.4 der dazugehörigen Anlage werden die Gebühren nach dem Zeitaufwand berechnet. Nr. 1.4.1.2 der Anlage legt als Gebühr für einen Beamten des gehobenen Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer je 15 Minuten 16,00 € fest. Dies ergäbe bei 60 Minuten Tätigkeit nach dem Kostendeckungsprinzip eine Gebühr von 64,00 €. Nr. 1.4.1.1 der Anlage legt als Gebühr für einen Beamten des höheren Dienstes und vergleichbare Arbeitnehmer je 15 Minuten 19,50 € fest. Dies ergäbe bei 15 Minuten Tätigkeit nach dem Kostendeckungsprinzip eine Gebühr von 19,50 €. Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 und 2 ThürVwKostG sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der öffentlichen Leistung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. Die Gebühr darf den Verwaltungsaufwand nur dann unterschreiten (Kostenunterschreitungsverbot), wenn dies aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit erforderlich ist oder wenn die öffentliche Leistung für den Empfänger der öffentlichen Leistung belastend wirkt. Dementsprechend werden die voraussichtlichen Kosten auf 83,50 € hinsichtlich der BV eines Jahres festzusetzen sein. Falls Sie die Informationen für mehrere Jahre erhalten möchte, sind die Kosten entsprechend höher. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an der Beantwortung dieses Teils Ihrer Fragestellung „nach Statistiken“ festhalten wollen. Für diesen Fall würde ihnen der Betrag in Rechnung gestellt werden und nach Begleichung des Betrages würde die Beantwortung des Auskunftsbegehren erfolgen. Sie werden für diesen Fall um Mitteilung einer postzustellungsfähigen Adresse gebeten, damit Ihnen der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag auf Auskunft n. d. Thüringer Transparenzgesetz §9 - Anfrage Nr. 191550 [#191550] Sehr geehrteAntragste…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Antrag auf Auskunft n. d. Thüringer Transparenzgesetz §9 - Anfrage Nr. 191550 [#191550]
Datum
28. Juli 2020 08:52
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Antwort genügt mir soweit, auf den Teil meiner Anfrage zu Beschwerdestatistiken verzichte ich. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191550/