Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche internen …
An Ausländerbehörde in Gießen Details
Von
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Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191070]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Ausländerbehörde in Gießen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191070/
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Ausländerbehörde in Gießen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fragen an nach internen Dokumenten zum Umgang mit Rassismus bei der Stadt Gieße…
Von
Ausländerbehörde in Gießen
Betreff
WG: Frag den Staat - hier: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191070]
Datum
7. August 2020 11:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie fragen an nach internen Dokumenten zum Umgang mit Rassismus bei der Stadt Gießen. Eine Auskunft vom Ordnungsamt der Stadt Gießen kann und wird Ihnen nicht gegeben werden, bzw. gegeben werden können, auch nicht von einer anderen Stelle der Stadt Gießen. Nach § 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG gelten die Vorschriften für den Informationszugang für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise ..., soweit die Anwendung des Vierten Teils (des HDSIG) durch Satzung ausdrücklich bestimmt wird. Die Stadt Gießen hat keine entsprechende Satzung. Umweltinformationen i.S.d. § 2 Abs. 3 HUIG sind bei Ihrer Anfrage hier nicht betroffen, ebenso wenig Verbraucherinformationen i.S.v. § 2 Abs.1 VIG. Von daher ist keine Rechtsgrundlage zur Beantwortung Ihrer Anfrage ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen