Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus

Anfrage an: Thüringer Polizei

Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche in…
An Thüringer Polizei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191556]
Datum
26. Juni 2020 10:40
An
Thüringer Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche internen Dokumente zum Umgang mit Rassismus in ihrem Hause. Das kann z.B. umfassen: Informationsmaterialien, Schulungsunterlagen, Handreichungen, Weisungen, etc. zum Umgang mit rassistischen Vorfällen oder Äußerungen, zu strukturellem Rassismus oder umgekehrt zu anti-rassistischer Arbeit; ebenso Beschwerdestatistiken oder sonstige Dokumente zum Thema.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191556 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191556/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Polizei
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020. Ihr Antrag wur…
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191556]
Datum
30. Juni 2020 13:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2020. Ihr Antrag wurde zur Prüfung an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Soweit der Anspruch auf Informationszugang besteht, werden wir Sie zeitnah, spätestens jedoch bis zum 24. Juli 2020 informieren. Für die Beauskunftung erheben wir Gebühren und Auslagen nach dem Kostendeckungsprinzip gemäß § 15 Abs. 1 ThürTG. Bei einem geschätzten Aufwand von voraussichtlich einer Stunde Bearbeitungszeit wird eine Gebühr von 64 EUR berechnet. Die Gebühr kann sich je nach Aufwand verringern oder erhöhen und beträgt maximal 500 EUR. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Polizei
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass die …
Von
Thüringer Polizei
Betreff
AW: Interne Weisungen & Dokumente zum Umgang mit Rassismus [#191556]
Datum
27. Juli 2020 10:42
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme Ihrer Anfrage vom 26. Juni 2020 kann ich Ihnen mitteilen, dass die entsprechenden Unterlagen für die von Ihnen beantragte Auskunft zusammengetragen wurden. Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 30. Juni 2020 mitgeteilt wurde, ist eine entsprechende Beauskunftung gem. § 15 Abs. 1 ThürTG kostenpflichtig. Für die von Ihnen beantragte Auskunft werden drei Arbeitsstunden für einen Beamten im gehobenen Dienst veranschlagt. Für diese Auskunft fallen folgende Verwaltungsgebühren an: Gem. Ziffer 1.2.1. ThürAllgVwKostO je Viertelstunde 16,00 Euro (12 x 16 =192). Gesamt 192 Euro. Gem. Ziffer 1.2.2.4 ThürAllgVwKostO Zuschlag für das Versenden 13,50 Euro. Demzufolge wären Verwaltungsgebühren i. H. v. 205,50 Euro festzusetzen. Als Petent sind Sie Kostenschuldner. Insofern Sie weiterhin eine Beauskunftung wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Klarpersonalien (Vorname, Name, Geb.-datum, Geb.-Ort, aktuelle Anschrift). Diese Daten werden für die Zustellung des Kostenbescheides benötigt. Sollte ich bis zum 3. August 2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage zwischenzeitlich erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen